Frage an Joachim Pfeiffer bezüglich Recht

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Joachim Pfeiffer
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Frage von Andreas M. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Andreas M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Doktor Pfeiffer,

wie Sie vielleicht mitbekommen haben, hat sich Ihr Fraktionskollege Ansgar Heveling in einem Gastkommentar lautstark zum Thema Netzpolitik geäußert. Hierbei fand er drastische Worte, schreckte vor der unfassbar arroganten Verunglimpfung einer ganzen, seiner Meinung nach "verlorenen" Generation nicht zurück und forderte Gesetze zum besseren Schutz des geistigen Eigentums im Internet, nach den Vorbildern SOPA und ACTA. Gesetze dieser Art bedrohen nicht nur die Freiheit, sondern auch die Sicherheit und Integrität der Kommunikation im Internet.

Es drängt sich mir als Angehöriger der "verlorenen Generation" der Eindruck auf, dass das Thema Internet in der Politik nur sehr stiefmütterlich und ohne tiefergehendes technisches Verständnis, dafür umso mehr im Sinne starker Lobbygruppen behandelt wird. Pauschalisierungen und hohle Phrasen vom rechtsfreien Raum, wie Sie nicht nur von Heveling zu hören sind, stellen Internetnutzer unter einen generellen Verdacht, während die Lobbyarbeit der Musik- und Filmindustrie auf offene Ohren und Türen in der Politik stößt.

Herr Dr. Pfeiffer, darf ich mir Hoffnung machen, dass auch Ihre Partei erkennt, welch herausragende Rolle das Internet im Leben von nicht nur jungen Menschen spielt und endlich zu einer vernünftigen, sachlichen Netzpolitik übergeht? Oder muss ich die Piraten wählen, bis die Uhls und Schäubles und Friedrichs dieses Landes in Pension gehen und auch bei den Konservativen die ersten netzaffinen Menschen Führungspositionen innehaben? Welche Rolle spielt die Netzpolitik in Ihrer täglichen Arbeit und der des Parlaments? Was halten Sie persönlich (!) von den Ausführungen Ihres Kollegen Heveling? Spricht er für die Fraktion?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichem Gruß
Andreas Müller

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CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

Sie müssen sich nicht sorgen, dass das Thema Internet in der Politik und in meiner Partei zu stiefmütterlich behandelt würde, denn seit 2010 befasst sich der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer extra dafür eingerichteten Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ damit. Die Arbeit der Kommission ist in vier Projektgruppen zu den Themen „Netzneutralität“, „Datenschutz/Persönlichkeitsrechte“, „Urheberrecht“ und „Medienkompetenz“ aufgeteilt. Am 02.02.2012 hat die Kommission ihren 4. Zwischenbericht zum Thema Netzneutralität (Bundestags-Drucksache 17/8536) vorgelegt. Der 3. Zwischenbericht vom 23.11.2011 befasst sich mit dem Urheberrecht (Drs. 17/7899). Im 2. Zwischenbericht vom 21.10.2011 wird das Thema Medienkompetenz behandelt. Den ersten 1. Zwischenbericht vom 19.04.2011 mit einem Überblick über die Arbeit finden Sie unter der Drucksache Nr. 17/5625.

In dieser Enquete-Kommission haben nicht nur die je 17 Sachverständigen und Abgeordneten das Wort, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger. Im Mittelpunkt der Beteiligung steht die Plattform http://www.enquetebeteiligung.de/ . Als registrierter Nutzer verfügt man hier über die Möglichkeit, online den verschiedenen Projektgruppen beizutreten, um auf diese Weise den einzelnen Themen und Diskussionen zu folgen, aber darüber hinaus auch selbst Vorschläge zu formulieren und einzubringen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden dann regelmäßig in den Projektgruppensitzungen besprochen. Dort wird geprüft, wie die Anregungen der Nutzer aufgegriffen werden können. Die Bürgerbeteiligung dürfte gerne höher ausfallen, denn aktuell verzeichnet die Plattform nur knapp 2100 registrierte Nutzer und ca. 380 Vorschläge zu einzelnen Themen und Diskussionen. Auch Sie, Herr Müller, dürfen sich hier gerne einbringen.

Wenn wir das Prinzip eines freien Internets bewahren wollen, sind sowohl Eigenverantwortung als auch die Einhaltung gesellschaftlicher Normen im Netz unverzichtbar. Das Internet ist schließlich kein rechtsfreier Raum. Freiheit endet immer dort, wo die Rechte anderer tangiert werden. Das ist etwa der Fall, wenn Straftaten begangen werden. Man muss die Nutzer aufklären, aber auch die Unternehmen in die Verantwortung nehmen. Firmen und Behörden müssen die Sicherheit ihrer Systeme ständig weiterentwickeln, Bürger und Verbraucher die verfügbaren Sicherheitsprodukte allerdings auch nutzen. Der sensible Umgang mit den eigenen Daten gehört unabdingbar dazu.

In der Debatte um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter geht es darum, einen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Wer kreative Inhalte erstellt oder vertreibt, hat einen Anspruch darauf, dass seine Rechte gewahrt bleiben. Das wird nicht in Frage gestellt. Das Urheberrecht bedarf jedoch einer dringenden Anpassung. Der Handlungsbedarf ist deutlich vor allem im Bereich Privatkopie. Die gegenwärtige Regelung „bestraft“ am Ende denjenigen, der einen Film ordnungsgemäß erworben hat.

Seien Sie versichert, Herr Müller, dass die CDU sehr genau weiß, dass das Internet heute ein fester Bestandteil unseres – auch meines – Alltags ist. Das Thema Netzpolitik ragt als Querschnittsthema in nahezu jedes Politikfeld hinein. Nicht zuletzt deshalb haben wir auch in einer fraktionsoffenen Sitzung am 24.01.2012 mit Experten darüber diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB