Frage an Joachim Runkel von Karlheinz V. bezüglich Verkehr
Die Neugestaltung der B65 zwischen Stadthagen und Bad Nennd. scheint auf einem guten Weg zu sein. Wie realistisch ist kurz- oder mittelfristig eine Umgehung Nienstädt zwischen Stadthagen und Bückeburg? Welchen Einfluß hat die Landesregierung auf die Gestaltung von Bundesstrassen?
Bei den Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist das Land aufgrund gesetzlicher Auftragsverwaltung (Art. 90 Abs. 2 GG) für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Auf Landesebene betreut die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Bundesfernstraßen. Dieser Behörde obliegt u. a. die Planung, der Neu- und Umbau sowie die Erhaltung des gesamten Straßennetzes.
Die gesetzliche Grundlage für den Aus- und Neubau ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der deutschen Bundesregierung, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm für die Erstellung neuer Verkehrswege für den Zeitraum 2001 bis 2015. Der Ausbau der B65 im Streckenabschnitt Bückeburg- Vehlen, Ortsumgehung Vehlen, Vehlen-Nienstadt/Sülbeck ist als so genannter weitere Bedarf im BVWP aufgenommen. Die Ortsumgehung Nienstädt/Sülbeck ist zwar als vordringlicher Bedarf aufgenommen, Mittel zur Finanzierung stehen jedoch
im Bundeshaushalt nicht bereit.
Aus meiner Sicht kommt es für den Ausbau der B65 zwischen Bückeburg und Stadthagen darauf an, dass die gesamte Strecke als vordringlicher Bedarf in den neuen, vermutlich aber erst ab 2015 geltenden BVWP aufgenommen wird. Darauf kann das Land beim Bund durch Verhandlungen Einfluss nehmen. Kurzfristig sind jedoch keine Änderung des BVWP und keine Finanzierung der Ausbaumaßnahme im Streckenabschnitt Bückeburg - Stadthagen zu erwarten.
Für den Streckenabschnitt zwischen Bad Nenndorf und Stadthagen wurde
2001 eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Land getroffen, den 2+1 Ausbau als Auffanglösung in Angriff zu nehmen und aus den dem Land gemäß Auftragsverwaltung übertragenen Mitteln des Bundes, zum Erhalt der Bundesfernstraßen zu finanzieren. Diese Mittel dürfen nicht für Neutrassierungen verwendet werden. Die Entwurfsarbeiten für den Ausbau der B 65 zwischen Stadthagen und Bad Nenndorf erfolgen unter Federführung des Landkreises Schaumburg. Die Projektkonferenz fand am 6. Juli 2004 statt. Zurzeit erfolgen die Arbeiten zur Aufstellung des Genehmigungsentwurfs.