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Antwort von Jörg Kellner
CDU
• 19.10.2017

(...) In Thüringen gibt es kein Todesopfer des NSU zu beklagen, daher kann ein Gedenkort nur über einen Täterbezug hergestellt werden. Doch will ich keinen Ort für die Täter, der womöglich Pilgerstätte für Neonazis wird. (...)

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CDU
• 19.10.2017

(...) Opferentschädigungsfonds: Ein Hinterbliebener eines NSU-Opfers klagt derzeit gegen den Freistaat Thüringen zivilrechtlich auf Schadensersatz, da er im Handeln der Thüringer Behörden eine direkte Tatvoraussetzung erfüllt sieht. Die erste Sitzung des Gerichts wurde unterbrochen, als bekannt wurde, dass ein Opferentschädigungsfonds für die NSU-Opfer eingerichtet werden soll. (...)

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