Frage an Jörg van Essen von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Van Essen,
ich hatte ursprünglich vor, noch vor der Bundestagswahl der FDP beizutreten und mich aktiv in Ihrer Partei zu engagieren. Bei den letzten Wahlen war es selbstverständlich für mich, FDP zu wählen.
Die Freie Demokratische Partei war für mich immer eine Partei, die sich aktiv für Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte und gegen Links- und Rechtsextremismus gewandt.
Doch mit Erschrecken muss ich feststellen, dass es nicht als Rechtsbeugung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen wird, wenn Richter im dritten Reich Menschen zum Tode verurteilt haben.
Noch mehr jedoch musste ich mit Abscheu feststellen, welche Rechtsauffassung zu Fragen der Wehrmacht im deutschen Bundestag vorherrscht. Da gelten nicht etwa die Soldaten, die bedingungslosen Gehorsam bei einem Vernichtungsskrieg an den Tag legten, sondern jene, die Verrat geübt haben, als Kriegsverbrecher. Diese gelten bis heute als Kriminelle, als Böse, (haben 20 000 Kriegsverräter zurecht die Todesstrafe erhalten?)
Ist der General Staufenberg in Ihren Augen ein Kriegsverbrecher, ein Krimineller?
Ist ein Soldat, der versucht hat, 13 ungarische Juden nach Rumänien zu schmuggeln, ein Krimineller? Zurecht zu Tode verurteilt?
Wieso hat man nicht schon nach dem 2. Weltkrieg, als man ein sehr gutes, weil mit vielen liberalen Inhalten versehenes, Grundgesetz verabschiedet hat, diese Menschen rehabilitiert?
Wieso gelten diejenigen, die auf die Seiten der Alliierten gewechselt haben, um gegen Hitler und seine Vasallen zu kämpfen, als Verbrecher? Und nicht die, die weiterhin für ihn gekämpft haben?
Gebietet nicht allein unseres liberales Grundgesetz ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), dass man jenen, die gegen einen der brutalsten Verbrecher der Geschichte Menschheit gekämpft haben, die Rehabilitation gewährt?
Wieso haben Sie selber nie einen Antrag auf Rehabilitation gestellt?
Warum unterstützen Sie nicht den Antrag der Linken für eine Rehabilitierung? Weil es von der Linken kommt?
Sehr geehrter Herr Heinrich!
Ich freue mich sehr über Ihre Überlegung, noch vor der Bundestagswahl der FDP beizutreten und sich auch in die FDP einzubringen. Ich darf Ihnen sagen: Im ganzen Land treten immer mehr Menschen der FDP bei, auch in meinem heimischen FDP-Bezirk haben sich so kürzlich z.B. zwei neue Ortsverbände gegründet. Wir erfahren sehr viel Zuspruch - nicht nur bei den vergangenen Wahlen, sondern auch bei unserer täglichen Arbeit.
Vollkommen zutreffend beschreiben Sie die FDP auch als Partei, die sich aktiv für Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte und gleichermaßen gegen Links- wie auch Rechtsextremismus wendet. Diese Grundpfeiler finden Sie auch in dem in Hannover erst im Mai beschlossenen Wahlprogramm zur Bundestagswahl ( http://www.deutschlandprogramm.de ).
Ich nehme Ihre Fragen sehr ernst, zumal sie mir deutlich zeigen, dass das sehr sensible Thema NS-Unrechtsurteile immer wieder von interessierter Seite in Bahnen gelenkt wird, in denen die Opfer leider gerade nicht im Mittelpunkt stehen.
Vorweg: Ich habe schon 2002 in der Debatte um das erste Änderungsgesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege klargestellt, dass es für die FDP selbstverständlich ist, dass alle NS-Unrechtsurteile bereits 1998 aufgehoben worden sind. Und ich lasse auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass mich als Jurist viele Schandurteile - und als solche muss man sie auch bezeichnen - aus der NS-Zeit zutiefst beschämen.
Ich verbitte mir auch, wenn das Andenken an die Tapferkeit des Grafen von Stauffenberg auch nur im Ansatz beschmutzt wird. Ich habe vor seinem Mut und Anstand als Offizier allergrößte Hochachtung und nehme deshalb bewusst seit Jahren regelmäßig an den Gedenkfeiern zum 20. Juli 1944 teil. Ihre Vermutung, dass ich ihn für einen Kriegsverbrecher halten könnte, empört mich sehr!
Wir haben über den Entwurf der Fraktion DIE LINKE zur erneuten Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG) in dieser Legislatur bereits zwei mal debattiert. Ein Link zu meiner letzten Rede, die ich zu Protokoll geben musste, da ich mich zu dieser Zeit schon auf dem Weg zu einer lange zugesagten Veranstaltung in Baden-Württemberg befand, wie auch dem Plenarprotokoll vom 29.05.2009 finden Sie nachfolgend:
http://www.joerg-van-essen.de/wcsite.php?wc_c=18994&wc_id=1&wc_p=1&printmode=1
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16225.pdf
Mir ist es wichtig, dass Sie wissen, dass ich für das Engagement der Opferverbände Verständnis habe. Trotzdem möchte ich bekräftigen, dass noch zu Zeiten der christlich-liberalen Koalition das 1. Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege auf den Weg gebracht worden ist. Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz alles NS-Unrecht pauschal und ohne Begrenzung aufgehoben.
Gleichzeitig habe ich natürlich die Ausführungen des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Hans Hugo Klein, zur Kenntnis genommen. Sie haben mich auch nachdenklich gestimmt. Darauf habe ich ja auch in meiner Rede hingewiesen.
Letztlich ist es aber an den - noch regierenden - Koalitionsfraktionen, eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen zu erzielen. Die Presseberichte der letzten Wochen haben mich in diesem Zusammenhang irritiert. In der TAZ war so am 22.06.09 zu lesen, dass die SPD ihre Fraktionsmitglieder dazu aufgerufen habe, den nun vorliegenden Gruppenantrag nicht zu unterzeichnen, aufgrund der Sorge, dass eine rot-rot-grüne Bundestagsmehrheit die Union dazu bringe, diese Konstellation im Wahlkampf auszuschlachten. Auch ich hatte in meinem Redebeitrag schon meine große Sorge geäußert, dass es der Fraktion DIE LINKE wieder einmal gar nicht um die Sache geht.
Der Ball liegt in meinen Augen weiterhin bei den Koalitionsfraktionen. Wir werden mit großem Bedacht zu erörtern haben, ob es sich bei dem vorliegenden Gruppenantrag um eine ethische Frage wie bei z.B. der Patientenverfügung handelt. Ich habe die große Sorge, dass hier auf dem Rücken der Opfer schamlos Politik betrieben wird. Mich irritiert vor allem das Signal, mit dem der Eindruck erweckt wird, dass diese Schandurteile alle noch in der Welt sein.
Noch eines: In meiner beruflichen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt bin ich mehrfach mit der falschen Behauptung konfrontiert worden, klare NS-Unrechtsurteile, wie etwa gegen Dietrich Bonhoeffer, sein noch in der Welt. Meine Prüfungen haben jedes Mal ergeben, dass diese insbesondere von kommunistischen Opferorganisationen erhobenen Vorwürfe klar und eindeutig falsch waren.
Seien Sie versichert, dass von Seiten der FDP auch in der letzten Sitzungswoche des 16. Deutschen Bundestag noch mit kühlen Kopf gehandelt wird. Keiner kann sich wünschen, dass die Opfer der für jeden anständigen Juristen beschämenden NS-Unrechtsjustiz für politische Strohfeuer von interessierter Seite nochmals zu Opfern werden.
Mit freundlichen Grüßen nach Dresden
Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion