Frage an Jörg van Essen bezüglich Recht

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Jörg van Essen
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Frage von Martin G. •

Frage an Jörg van Essen von Martin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr van Essen,

gestatten sie mir zu ihrer Antwort vom 25.11 .09 eine Nachfrage
( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37552--f240054.html#q240054 )

Es handelte sich um ein Extrembeispiel (ich schrieb übrigens nicht von 14, sondern 14 und 15 jährigen).:

Ich zitiere sie vom 10.11.09
"... über die Regelungen im Rahmenbeschluss hinausgehen .., werden wir aufheben...."

In der Antwort vom 9.11.09 schrieben sie was von Schutzalter 16 Jahren und das ihre Regierung damals den § 182 StGB mit ausgearbeitet haben

Sie argumentieren offenbar dahingehend, dass der § 182 c StGB geändert werden muss.
Ich wollte noch mit Links konkreitisieren, was aber nicht ging.
Sie selber kritisierten hier doch, dass durch den Rahmenbeschluss, so wie ichs verstehe, die Kriminalisierung junger Beziehungen zu weit gehe.

Es gibt bei uns nun mal Beziehungen die mal als Grenzfall sehen kann.

Ich denke mir wird man meine Meinungsfreiheit hier nicht nehmen können !

Ich fand die Idee von Frau von der Leyen garnicht so falsch, hier die Webseiten zu sperren, anstatt zu löschen, sie wollen die Sache ja nun ein Jahr beobachten.
Es gibt nun mal Staaten, da erreichen sie mit löschen nichts, da wäre wohl sperren besser gewesen.
Zum Thema.:
Ich redete hier "nur" davon, was sie mit Leuten machen, die von ihrer Freundin / Freund ein paar Bilder anfertigen.
Meine Nachfrag

Erstens.: Warum dürfen Minderjährige in diesem Staate mit Erwachsenen Sex haben und dabei aber nicht von sich anzügliche Fotos machen ?
Ist es nicht so, dass § 182 StGB härter bestraft werden kann als § 184 c StGB und wieso überlässt man nicht wie bei § 182 auch § 184 c StGB dem Richter ?
Trauen sie den Richtern dies nicht zu ?

Sie als Staatsanwalt kritisieren selber, dass hier die letzte Regierung den Rahmenbeschluss unterschrieben haben, was hat dies mit ihrern zitierten Text zu tun, davon redete ich nicht !
Ich bitte im übrigen meine restlichen Fragen aus der vorangegangenen Frage hier zu beantworten.
MFG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grasekamp!

Ich habe nicht vor, Ihnen hier Ihre Freiheit einer Meinung, die ich nicht teile, zu nehmen. Ich bitte Sie aber auch, im Gegenzug zu respektieren, wenn ich an dieser Stelle einem geordneten Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen möchte. Ich bleibe dabei, dass Einzelheiten im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion