Frage an Jörg van Essen bezüglich Gesundheit

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Jörg van Essen
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Frage an Jörg van Essen von Wolfgang G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen

Mit bedauern habe ich den Beschluss der Gesundheitsreform aufgenommen. Leider kann ich dieser Reform nicht zustimmen. Die Fragen an Sie sind:
1. Warum wurden die 400,-€ Jobs nicht nicht Sozialversicherung intregiert?

Denn Arbeit macht wissentlich krank. So würde es dazu kommen das die Beitragssätze aller Sozialversicherungsbeiträge sinken, und keine Mehrbelastung der Arbeitgeber zustande kommt. Und die Krankheitskosten werden dann wieder auch auf mehr Schultern verteilt. Zusätzlich würde der Staat entlastet, denn er müsste die Sozialkassen mit weniger Steuergelder stützen.

2. Warum wurden die Pharmakonzerne nicht zu mehr Beitrag zu gezogen?

Denn hier in Deutschland sind die Arzneimittelpreise im EU Vergleich am höchsten, obwohl sie hier hergestellt werden. Ist für mich nicht Nachvollziehbar.

3. Warum wurde die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen nicht reduziert?

Denn bei einem Einheitsbeitrag von 15,5 % macht es für auch keinen Sinn so eine große Anzahl an gesetzlichen Krankenkassen zu haben. Einen faktischen Wettbewerb finden genauso wenig statt, wie es bei den Tankstellen nicht statt findet.

4. Warum wurde der Arbeitgeberanteil an dem Krankenkassenbeitrag auf 7,2% eingefroren?

Es ist ein schwerer Niederschlag für den Solidarpakt. Denn es gibt jede Menge Arbeitgeber die gerade die 400,-€ ausnutzen, indem sie denen keinen Lohnfortzahlungen in Krankheitsfall und Urlaub gewähren. Von tariflichen Zuschlägen für Sonn, Feiertags- und Nachtarbeit wird bei vielen Arbeitgebern gar nicht erst in Erwägung gezogen. Aber wenn es darum geht sich solidarisch zu erklären, werden dann schnell mal die angeblch zu hohen Lohnzusatzkosten vorgeschoben.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgan Gulde

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FDP

Sehr geehrter Herr Gulde,

vielen Dank für Ihre Fragen zu Themen aus der Gesundheitspolitik. Gerne antworte ich Ihnen.

zu Ihrer ersten Frage:
So genannte 400-Euro-Minijobs sind bereits in einem beachtlichen Umfang in der Sozialversicherung integriert. Hierzu die nachfolgenden Angaben der Mini-Job-Zentrale:

Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 31,08 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeiträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft und ggf. 0,41 Prozent zur Insolvenzgeldumlage. Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung in Privathaushalten
Die Abgaben bei 400-Euro-Minijobs in Privathaushalten sind geringer. Hierfür zahlen Arbeitgeber nur maximal 14,27 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind je 5 Prozent zur Renten- und Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer.

Kurzfristige Beschäftigung
Für kurzfristige Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 1,08 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind in der Regel 0,41 Prozent zur Insolvenzgeldumlage und 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Der Umlagebetrag zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 0,6 Prozent entfällt jedoch, wenn die kurzfristige Beschäftigung auf eine Dauer von nicht mehr als vier Wochen angelegt ist.

Eine noch weitergehende Einbindung der Arbeitgeber würde den Minijob derart unattraktiv, dass er im Wirtschaftsleben keinerlei Bedeutung mehr hätte. Zudem drohte ein größerer Anstieg der Schattenwirtschaft. Um den praktischen Bedürfnissen gerecht zu werden, sind die Beiträge verhältnismäßig niedrig.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Ihre Aussage trifft zu, dass die Arzneimittelpreise in Deutschland hoch sind. Deswegen hat die christlich-liberale Koalition eine Reform des Arzneimittelmarktes vorangetrieben. Pharmazeutische Unternehmen können ihre Preise künftig nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen. Ein fairer Ausgleich muss in direkten Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Arzneimittelhersteller und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Das stärkt den Wettbewerb. Beide Seiten sollen künftig innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines neuen Arzneimittels über Rabatte auf den vom Hersteller gewünschten Preis verhandeln. Dies wird dauerhaft die Arzneimittelpreise senken. Mit diesem Schritt wird ein angemessener Beitrag der Pharmakonzerne abgefordert.

Zu Ihrer dritten Frage:
Einer Reduzierung der gesetzlichen Krankenkassen sollte nur durch das Nachfrageverhalten der Versicherten erfolgen. Direkte staatliche Eingriffe, mit denen einzelne Krankenkassen abgeschafft würden, wären willkürlich und ordnungspolitisch bedenklich. Außerdem ist der Grund für die hohen Kosten im Gesundheitssystem nicht die Anzahl der Krankenkassen, sondern vor allem, dass die vorhandenen Krankenkassen nicht derart im Wettbewerb untereinander stehen, dass sie gezwungen werden, ihre Betriebskosten zu senken und ihre Angebote regelmäßig zu verbessern.

Zu Ihrer vierten Frage:
Ziel ist, die Kosten für Arbeit möglichst niedrig zu halten. Würden sie immer weiter steigen, gäbe es für Arbeitgeber weniger Anreize, reguläre Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt anzubieten. Dies wäre auch nicht im Interesse der Beschäftigten, die bei steigenden Lohnkosten fürchten müssten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Volkswirtschaftlich besteht auch die Gefahr einer zunehmenden Schattenwirtschaft, wodurch dem Staat hohe Einnahmen entgingen. Im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Volkswirtschaft als ganze hat sich die christlich-liberale Koalition dafür entschieden, den Arbeitgeberanteil am Krankenkassenbeitrag einzufrieren.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße nach Hamm
Jörg van Essen, MdB