Frage an Jörg van Essen bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Jörg van Essen
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Frage von Rene L. •

Frage an Jörg van Essen von Rene L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Jörg van Essen

am Freitag (13.5.2011) wird um 11 Uhr der FDP Bundesparteitag eröffnet. Von 9 Uhr bis 13.30 Uhr tagt der Bundestag. Da ich vermute, dass alle FDP MdB´s BPT-Delegierte sind, wie dies denn funktioniert bei dem geschlossenen Betriebsausflug der FDP nach Rostock: Ist dies mit den Abgeordnetenpflichten vereinbar? Und wie verhält es sich bei Arbeitnehmern, wenn die ebenso Ihren dienstlichen Verpflichtungen fernbleiben? Wie steht es mit der Vorbildfunktion von Abgeordneten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lima,

die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes. Art. 38 I GG hat das Mandat des Abgeordneten als freies Mandat ausgestaltet. Jeder Abgeordnete kann deshalb nach eigener Verantwortung entscheiden, ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Plenarsitzung, einer Podiumsdiskussion, einer Demonstration oder eben einem Parteitag teilnimmt. Es ist schon deswegen kein geschlossener Betriebsausflug der FDP nach Rostock, weil nicht alle Abgeordneten auch Delegierte zum Parteitag sind.

Auf dem Parteitag stehen Themen zur Diskussion, die auch von Abgeordneten des Bundestages z.B. als Berichterstatter bearbeitet werden. Es ist deshalb selbstverständlich, dass die Abgeordneten dort auch an der politischen Diskussion teilnehmen können. Die Gleichzeitigkeit von Plenum und Parteitag ist zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages vereinbart. Bereits beim CSU-Parteitag ist so verfahren worden und auch bei den Parteitagen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen wird so verfahren werden. Bei der CDU und SPD stellt sich die Frage nicht, da diese mehrtägige Parteitage in der Woche und nicht am Wochenende veranstalten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB