Frage an Jörg van Essen von Norbert K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr van Essen,
ich bin sehr besorgt um den Wert meines Eigenheims für den Fall, dass durch Fracking (Hydraulic Fracturing) betriebene Gasförderung in Lünen und Umgebung das Grundwasser und letztlich das Trinkwasser verseucht.
Ich kann deshalb nur Abgeordneten meine Stimme geben, die sich gegen die Einführung dieser Produktionsmethode stellen und dies im Vorfeld der politischen Beratungen und schließlich in der Abstimmung der vorgesehenen Gesetzesvorlage umsetzen.
Ich bitte Sie, sich für obligatorische, wasserrechtliche Verfahren im Rahmen der Genehmigung,
eine Novellierung des Bergrechts inklusive verpflichtender UVP, Bürger- und Behördenbeteiligung
sowie den Ausbau der Fachkompetenz und Änderung des Genehmigungsprozesses mit Hinblick auf Unabhängigkeit und Transparenz einzusetzen.
Kann ich Ihnen in dieser Frage meine Stimme anvertrauen?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Kretschmer
Sehr geehrter Herr Kretschmer,
die FDP-Fraktion auf Bundesebene hat bereits im Mai einen ersten Antragsentwurf zum Fracking erarbeitet, in dem umfangreiche Umweltanforderungen gestellt werden. Das hier Handlungsbedarf besteht, ist bei mir wie bei der gesamten FDP-Fraktion Konsens. In den vergangenen Monaten haben sich die Fachpolitiker intensiv mit Fracking und den damit verbundenen Problemen beschäftigt und, wie ich glaube, eine den Umwelt- und Wasserschutz in den Vordergrund stellende Lösung erarbeitet. Ich hoffe, dass der Antrag schnellstmöglich verabschiedet wird. Gute Entscheidungen brauchen manchmal ihre Zeit!
Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Das Einvernehmen der Wasserbehörde ist für ALLE genehmigungspflichtigen Vorhaben, bei denen wassergefährdende Stoffe beim Fracking eingesetzt werden, vorzusehen. Das stellt sicher, dass die Wasserbehörden immer ein Vetorecht erhalten und Trink- und Grundwasser noch stärker als bisher berücksichtigt werden soll.
Auch die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) halte ich für sinnvoll. Dabei sollte schon bei der Möglichkeit erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen eine Prüfung durchgeführt werden.
In Wasserschutzgebieten ist von Fracking generell abzusehen. Der Schutz des Grundwassers ist für mich elementar. Aus diesem Grund ist in einem technischen Regelwerk auch sicherzustellen, dass dort, wo Fracking überhaupt durchgeführt werden kann, entsprechende geologische Barrieren als zusätzliche Sicherheit vorausgesetzt werden.
Fracking ist weltweit zwar eine erprobte Fördertechnologie. Aber dennoch: Der Forschungsstand ist ausbaubedürftig. Insofern soll unter Einbeziehung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Geowissenschaften ein technisches Regelwerk erstellt werden, das den korrekten Ablauf der Genehmigungsverfahren unterstützt. Mit der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung würde ebenfalls das Umweltinformationsgesetz greifen, das jedem Bürger einen besseren Zugang zu den Informationen ermöglicht.
Insgesamt sehe ich es als richtigen Weg an, Gesetzeslücken zu schließen. Aber, und das ist mir wichtig, gleichzeitig Gestaltungsräume für Private und Unternehmen zu erhalten. Ich glaube, mit den dargestellten Vorgaben, die ich persönlich für richtig und wichtig halte, erreicht man nicht nur einen deutlich verbesserten Umweltschutz, man schließt gleichwohl die Erdgasförderung nicht aus.
Denn: Für eine Umstellung unserer Energieversorgung auf Erneuerbare Energien sind wir gerade auf Gaskraftwerke wegen der hohen Flexibilität besonders angewiesen. Es sollte nicht unsere Linie sein, hier ausschließlich auf die Versorgung mit russischem Erdgas zu setzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen Ihre Sorgen nehmen und Unklarheiten beseitigen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB