Frage an Jörg van Essen von Wolfgang H. bezüglich Finanzen
Lieber Herr van Essen
lt. dem Abgeordnetengesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__16.html ) haben Abgeordnete das Recht, Beförderungsmittel bis zur höchsten Klasse zu benutzen. Im Flugzeug bedeutet dies unter anderem First Class. Hierzu meine Fragen
1) Welche Begründung gibt es dafür, dass entgegen den Regelungen des Bundesreisekostenrechts Abgeordnete First Class nutzen dürfen? Gibt es Überlegungen, dies aufgrund der angespannten Haushaltslage mit jährlicher Schuldenneuaufnahme in Höhe mehrere Milliarden Euro zu ändern?
2) Welche Mehrkosten entstehen dem Bund durch diese Regelung?
3) Welche Klassen nutzen Sie selbst?
Sehr geehrter Herr Heidecker,
zu Ihren Fragen hier nun meine Antworten:
1. Es werden weder durch den Bundestag noch durch die Fraktion Flüge 1. Klasse genehmigt.
2. Dadurch entstehen dem Bund auch keine Mehrkosten und deshalb braucht es auch keine Änderungsüberlegungen zu geben.
3. Bei meinen wenigen Flügen - ich benutze zwischen meiner Heimatstadt Hamm und Berlin den ICE - fliege ich Business.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
der FDP-Bundestagsfraktion