Frage an Jörg van Essen von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter van Essen,
in der am 14.3.13 vom Sender Phoenix ausgestrahlten Sendung zum Thema Abgeordnetenbestechung führten sie ihre Argumente aus.
Nachdem der Abgeordnete S. Kauder (CDU) als "Hardliner"nun nach langem Zögern Änderungen vorgelegt hat, stellen sie sich immer noch gegen eine Änderung des Gesetzes.
Warum eigentlich?
Sie behaupten zum Ende der Sendung, es müsste genau definiert werden was ein Abgeordneter darf und was nicht.
Ist es den Abgeordneten im Bundestag nicht möglich dies genau zu definieren?
Das Beispiel Wienand (SPD) zeigt, dass ein Abgeordneter über mehr als 30 Jahre Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat ( Paninternationalskandal oder Julius Steiner-Affäre, Stasizusammenarbeit von Wienand oder auch der Kölner-Müllskandal) und fast immer dabei straffrei ausging.
Wie stehen sie zu diesem Beispiel?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
J.V.
Sehr geehrter Herr Vanselow,
wie in der Sendung bereits angesprochen worden ist, hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vor wenigen Wochen eine Anhörung zu den vorgelegten Gesetzentwürfen von SPD, DIE LINKE und B‘90/Grüne durchgeführt. In den nahezu 23 Jahren, denen ich nun im Rechtsausschuss angehöre, habe ich es noch nie erlebt, dass die Sachverständigen in einer solchen Breite die vorgelegten Gesetzentwürfe wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz (Artikel 38 und/oder 103 Abs. 2 Grundgesetz) für untauglich erklärt haben. Was Sie ansprechen, ist Verfassungslage. Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz schreibt vor, dass eine Strafvorschrift bestimmt sein muss. Und genau diese Bestimmtheit ist bisher bei allen vorgelegten Gesetzentwürfen nicht erreicht worden.
Was den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Wienand anbelangt, sind die Vorwürfe gegen diesen in rechtsstaatlichen Verfahren geprüft worden. Soweit ihm ein Vorwurf gemacht werden konnte, ist eine Verurteilung erfolgt. Mir ist kein einziger Vorgang bekannt, in denen Wienand wegen einer mangelnden gesetzlichen Strafvorschrift straffrei geblieben wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB