Frage von Konrad L. • 17.08.2017 Sehr geehrter Herr Hühnlein, das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgabern im ÖPNV zu umgehen. Antwort ausstehend von Johannes Hühnlein NPD Bundestag Wahl 2017Arbeit und Beschäftigung Teilen