Frage an Jürgen Klimke bezüglich Finanzen

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Jürgen Klimke
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Frage von Harald A. •

Frage an Jürgen Klimke von Harald A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Klimke,

nach dem Bundesreisekostengesetz ($ 4) werden bei Dienstreisen von Bundesbediensteten nur die Kosten der niedrigsten Klasse, also Economy erstattet. Dies gilt auch für Reisen von privaten NGO-Entwicklungsorganisation, die durch das BMZ gefördert werden (Zif. 5.2.7 http://goo.gl/Nu8RkO ).

Die GIZ als Bundesunternehmen agiert in dem selben Arbeitsfeld wie die NGO´s, die durch das BMZ gefördert werden. Nun ist es so, dass in den hauseigenen Regelungen festgelegt ist, dass die dortigen Mitarbeiter Business bei interkontinentalen Flügen fliegen dürfen ( http://goo.gl/b1nOPG ) wie der Vorstand auch. Anders als im BRKG und den Bengo-Richtlinien ist dies die Regel, nicht die Ausnahme.

Meine Frage daher:

1) Wie ist es mit dem Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung vereinbar, dass Mitarbeiter des Bundes, selbst wenn nur indirekt, die sehr teuren Business Class Flüge erhalten?

2) Wieso werden Mitarbeiter der GIZ, die ja auch aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, anders behandelt als meist mit hohem persönlichen Engagement und ohne Gegenleistung arbeitenden NGO´s?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Andreesen,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zur Mittelverwendung der Beschäftigten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

Die GIZ als Bundesunternehmen, besteht als eigenständiges Unternehmen mit unabhängiger Mittelverfügung. Der Bund als Mitglied im Aufsichtsrat nimmt eine beaufsichtigende Position ein. Eklatante Verstöße gegen Reisekostenrichtlinie würde durch den Aufsichtsrat umgehend unterbunden werden. (1) Die Gesellschaft hat betriebsinterne Regularien, die auch die Bestimmungen zu Dienstreisen beinhalten. Die GIZ erfüllt entwicklungspolitische Dienstleistungen im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie ist ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen (2) und keine NGO im herkömmlichen Sinne, sodass ein Vergleich mit jenen Akteuren der Entwicklungspolitik zu einer Schieflage in der Bewertung führte.
Fragen zur Ausgestaltung der Reisekostenrichtlinie richten Sie bitte direkt an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke