Frage an Jürgen Klimke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jürgen Klimke
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Frage an Jürgen Klimke von Silke N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag!

Ich bin recht fassungslos über das, was ich gerade erlebt habe.
Ich hatte ein "Knöllchen" bekommen, bei dem es um Falschparken und ein geplantes (aber nicht durchgeführtes) Abschleppen meines Pkw ging.

Ich schrieb an die entsprechenden Beamten eine Stellungnahme, erklärte die Umstände und fragte, ob das Bußgeld bzw. die Abschleppsumme denn wirklich zu zahlen seien, da doch weder abgeschleppt wurde noch der Abschleppwagen überhaupt kam. Lange Rede kurzer Sinn: Der "Widerspruch" wurde abgelehnt, was mir ja auch recht sein soll.
So weit, so gut.

Was ich NICHT FASSEN kann, ist dass ich jetzt rund 74 Euro an Widerspruchsgebühren zahlen soll. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird - ok. Fine with me. Aber ich muss Geld dafür zahlen, dass ich STELLUNG NEHMEN darf? Ich soll Geld dafür zahlen, mich VERTEIDIGEN zu dürfen? Da hat ja ein frisch Verhafteter mehr Rechte, selbst wenn er gerade eine Straftat begangen hat.

Was machen denn Menschen, an denen von Behörden wirklich Irrtümer und Fehler begangen werden (sowas soll´s geben) und die kein Geld haben, sich ein Widerspruchsverfahren zu leisten??

Ich weiß, dass bei Erfog des Widerspruchs die Behörde die Kosten trägt. Aber die Beamten, die diese Fälle bearbeiten, werden pauschal (und meist lebenslang verabeamtet) sowieso bezahlt, wieso soll man da plötzlich für Einzelaufträge zahlen?

Dass man nach einem Vorwurf NICHT (kostenfrei) Stellung nehmen darf, lässt sich für mein Empfinden nicht mit den Menschenrechten in einem demokratischen Rechtsstaat vereinbaren. Da müsste m. E. dringend eine Änderung her!

Silke Nadler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Nadler,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Für die Beantwortung benötige ich noch einige Informationen.

1. Wer ist der ursprüngliche Absender des "Knöllchens", handelt es sich um eine Verwarnung oder um einen Bußgeldbescheid?
2. Bei wem haben Sie Einspruch eingelegt?
3. Von wem wurde der Einspruch abgelehnt und die Widerspruchsgebühr erhoben? Bitte geben Sie diese Informationen im Interesse einer schnellen Beantwortung direkt an meinen Mitarbeiter Axel Kukuk im Wahlkreisbüro weiter:

Sie erreichen ihn unter:
Tel. 040-68 91 72 38
Fax: 040 68 91 72 39
axel.kukuk@hsuhh.de.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke