Frage an Julia Verlinden bezüglich Gesundheit

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Julia Verlinden
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Antonia L. •

Frage an Julia Verlinden von Antonia L. bezüglich Gesundheit

Frau Verlinden,

eine wichtige Frage an Sie:

Wie lässt sich der geplante Impfzwang mit dem GG und der Demokratie vereinbaren - Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Würde des Menschen ist unanstastbar, freie Meinungsäusserung...

und Deutschland ist seit 1951 Mitglied der UNESCO. Und wie hier mit Artikel 6 (Einwilligung) der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (beschlossen :Generalkonferenz am 19.Okt 2005) besagt: "(1) jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffenen Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf."

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.,

soviel ich weiß, sieht der von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf keine generelle Impfpflicht vor, sondern ausschließlich für bestimmte Gruppen, wie z. B. medizinisches Personal, Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften, Tagesmütter, etc.

Wir Grüne halten den Gesetzentwurf allerdings für unzureichend, um die viel zu niedrigen Impfquoten in den verschiedenen Altersschichten zu verbessern und haben daher einen eigenen Vorschlag erarbeitet.
Impfen und der Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten sind wichtige Themen- für jeden Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes. Denn eine Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern auch alle anderen Menschen im alltäglichen Umfeld. Je mehr Menschen geimpft sind, desto unwahrscheinlicher ist die Ausbreitung der Infektionskrankheiten.

Dabei muss man berücksichtigen, dass sich nicht alle Menschen impfen lassen können, wie zum Beispiel Säuglinge oder Menschen mit Immunerkrankungen. Diese sind auf die gelebte Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen, damit auch sie vor diesen Krankheiten geschützt sind.
Dennoch sind leider z.B. in der Altersgruppe der 20- bis 50-jährigen derzeit zu wenige Menschen gegen Masern und andere Infektionskrankheiten geimpft, so dass Menschen, die sich nicht impfen lassen können, nicht vor dieser Krankheit sicher sind.

Wir Grüne setzen uns daher dafür ein, die Impfquoten zu erhöhen. Daher fordern wir, Falschinformationen mit Aufklärung entgegentreten, regelmäßige Erinnerungen an fehlende Impfungen z.B. beim Besuch in der Arztpraxis und eine stärkere finanzielle Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Eine generelle Impfpflicht z.B. für Masern lehnen wir ab. Dennoch befürworten wir eine eingeschränkte Masern-Impfpflicht in zwei Bereichen:
1. Bei allen Kindern, die zur Kita gehen.
2. Bei Menschen, die in Einrichtungen arbeiten, in denen sich durch Infektionskrankheiten besonders gefährdete Personen befinden.
Denn Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, auch wenn diese aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und Menschen, die sich in die Obhut von Betreuungs-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen begeben, müssen darauf vertrauen können, dass keine Gefahr besteht z.B. an Masern zu erkranken. Wir wollen dadurch die schwächsten Menschen unserer Gesellschaft schützen.

Dies führt leider dazu, dass es zukünftig einige Menschen geben wird, die, wenn sie nicht geimpft werden wollen, mit möglicherweise damit verbundenen negativen Konsequenzen leben müssen. Bedauernswerterweise gibt es immer wieder - wie in diesem Fall - ethische Dilemmata. Das führt in einer Demokratie dazu, dass häufig verschiedene Interessen und Rechte von Personen gegeneinander abgewogen werden müssen. In diesem Fall bewerten wir das Recht einer Person, die sich nicht impfen lassen kann, auf Schutz vor ansteckenden Krankheiten und damit auf körperliche Gesundheit höher, als beispielsweise das Recht bestimmter Personengruppen auf freie Berufsausübung. Auch andere Berufe setzen medizinische Bedingungen voraus.

In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie die Argumente nachvollziehen können und ich Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Verlinden

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