Frage an Jürgen Trittin bezüglich Recht

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Jürgen Trittin
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Jürgen Trittin von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Trittin,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Warum ist hier eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Wurden hier staatssanwaltschaftliche Ermittlungen durchgeführt?

Muss das Parlament, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart erlassen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Z.,

selbstverständlich kann ich nicht beurteilen und überprüfen, ob in einem Einzelfall gegen die DSO erhobene Vorwürfe zu treffen. Diese Arbeit obliegt den Gerichten. Ohne dass ich Gesundheitspolitiker wäre, scheint mir die Erfüllung einer spezifisch ethischen Aufgabe durch einen privaten Träger nicht vollständig sachwidrig. Denn dass der Staat nicht Ethik treiben sollte, scheint mir im Ansatz richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin