Der den Grünen nahestehende NABU klagt in Berlin gegen Streusalz. Wo endet für Sie Umweltschutz, wenn Sicherheit und Leib und Leben betroffen sind?
Der NABU ist eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Organisation und steht keiner Partei besonders nahe. Natürlich gibt es bei Themen wie Klima‑, Umwelt‑ und Artenschutz inhaltliche Übereinstimmungen mit Bündnis 90/Die Grünen, aber der NABU handelt eigenständig und auf Grundlage seiner fachlichen Einschätzungen.
Zur eigentlichen Frage: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat selbstverständlich oberste Priorität. Städte und Gemeinden haben eine Fürsorgepflicht – sie müssen dafür sorgen, dass Wege und Straßen im Winter sicher begeh- und befahrbar sind. Wenn Unfälle und Verletzungen durch Glätte vermieden werden können, ist das richtig und notwendig.
Gleichzeitig sollte der Einsatz von Streusalz so sparsam wie möglich erfolgen, weil er unsere Böden, Vegetation und unsere Gewässer belastet. In vielen Fällen reicht es, Wege gründlich zu räumen und Sand oder Splitt zur Rutschvermeidung zu verwenden. So lässt sich Sicherheit gewährleisten, ohne die Umwelt übermäßig zu schädigen.
In besonderen Wettersituationen, wie sie aktuell in Berlin vorkommen, muss der Einsatz von Streusalz jedoch möglich sein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
