Frage an Karin Kortmann bezüglich Gesundheit

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Karin Kortmann
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Frage von Ilona I. •

Frage an Karin Kortmann von Ilona I. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kortmann,

Die Gesundheitsreform steht zur Abstimmung an.
Die wahren Kosten werden phantasievoll verschleiert“ Der Staat präsentiert seine Sozialleistungen als Geschenk. Dabei zahlt der Bürger längst mehr ein, als er herausbekommt, meinen Experten wie Wissenschaftler Meinhard Miegel.
Die Undurchschaubarkeit des Sozialstaats ist für Miegel nicht mehr mit demokratischen Prinzipien vereinbar. (Quelle: Die Welt 25.7.06)

Nicht nur Herr Miegel vertritt diese Ansicht, es ist auch meine Überzeugung.
Eine sinnlose üppige Verwaltungsbürokratie soll aufgebaut werden, die mit weiteren Belastungen für den Bürger verbunden sein wird.
Die schön geredete Belastungsgrenze (1 und 2 Prozent) ist nur eine Farce, denn die Belastungsgrenze gilt ausschließlich nur für bestimmte, eingeschränkte medizinische Versorgung. Nicht einmal für lebensnotwendige Versorgung ist gewährleistet.

In der Vergangenheit gab es eine Reihe von„Sollversprechen“,(wie heute) sogar ein eindeutiges Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Az 1 BvR 347/98).

Genützt hat es Julia Längsfeld nichts. Sie starb qualvoll im Alter von 37 Jahren. Auch Eckhard Zubke musste mit 56 Jahren sterben.

Julia Rasche und Reinhold Nowak müssen ums Überleben kämpfen, wie viele, zu viele Menschen. Diesen Menschen wurden/ werden Therapien verweigert. Trotz „Sollversprechen“ und Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
(Quellen: Sendung ARD 12.7.06 „Todkrank und abgeschrieben“ und 18. Oktober „Zu Tode gespart?)

Die Aussagen des Dr. Reinhard Hess in diesen Sendungen verdeutlichen dem Betrachter auf erschreckende Weise „Der einzelne Bürger zählt nichts“
Kein Geld für Privatbehandlung – Pech gehabt.

Mehr als 70 % der Bürger lehnen diese Gesundheitsreform in der vorgesehenen Weise ab.

Werden Sie den Willen der Mehrheit der Bevölkerung Rechnung tragen sehr geehrte Frau Kortmann?

Mit freundlichen Grüßen
Ilona Ihme

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ihme,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Januar zur Gesundheitsreform. Ihre Sorge um die Zukunft der Gesundheitsversorgung nehme ich sehr ernst, Ihre Kritik teile ich so allerdings nicht.

Die Grundlage unseres Gesundheitssystems ist das Solidarprinzip. Es sichert den Zugang zum medizinischen Fortschritt unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Da sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens berechnen, der Leistungsanspruch dagegen nicht vom Beitrag abhängt, kann es durchaus vorkommen, dass Sie mehr einzahlen, als Sie rausbekommen. Das ist der solidarische Grundsatz des Systems. Eine schwere Krankheit kann jeden von uns treffen und in diesem Fall ist der Leistungsanspruch gesichert. Denn aus eigener Tasche können sich heute selbst sehr gut verdienende Menschen eine schwere Erkrankung nicht leisten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner für eine Beibehaltung der Belastungsgrenze eingesetzt und konnte so erreichen, dass die von Patientinnen und Patienten zu leistende Zuzahlung auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt bleibt. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Bei dieser Regelung handelt es sich keinesfalls um eine Farce. Sie gilt nicht nur, wie von Ihnen behauptet, für bestimmte, eingeschränkte medizinische Leistungen, sondern für alle Leistungen, an denen sich der oder die Versicherte prozentual beteiligt, wie Praxisgebühr, Zuzahlung zu Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalte und Fahrtkosten.

Leider habe ich die ARD Sendung auf die Sie verweisen nicht gesehen, jedoch liegt die Einzelfallentscheidung für einen Krankenhausaufenthalt oder für eine Therapieform immer beim behandelnden Arzt. Es wäre auch völlig unangebracht dies von Seiten des Gesetzgebers zu regeln.

Die Gesundheitsreform garantiert, dass auch in Zukunft alle die notwendige medizinische Versorgung erhalten und am medizinischen Fortschritt teilhaben. Allerdings muss die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode gewährleistet sein. Diese Qualitätsstandards sind zum Schutz des Patienten unverzichtbar, aber schützen auch die Solidargemeinschaft vor Mehrkosten für Verfahren, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist.

Ich hoffe, ich konnte ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Karin Kortmann