Frage an Karin Kortmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Karin Kortmann
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Frage von Christa W. •

Frage an Karin Kortmann von Christa W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kortmann,

ich habe eine Frage: Sie sind Bundestagesabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin, werden demnach auch für beide Tätigkeiten bezahlt. Stimmen Sie für die Diätenerhöhung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weyhofen,

ich habe der Diätenerhöhung mit der dazu durchgeführten namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag zugestimmt. Dazu will ich Ihnen einige meiner Begründungen, aber auch meiner Kritik und Richtigstellung nennen.

1. Bundestagsabgeordnete erhalten zurzeit monatlich 7.009 Euro brutto. Diese Entschädigung ist wie alle Einkommen (Löhne, Gehälter) zu versteuern.
2. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder ähnliches erhalten Bundestagsabgeordnete nicht.
3. Von dem zu versteuernden Einkommen für eine befristete Arbeitsstelle sind monatlich hohe Abgaben an die jeweiligen Parteigliederungen auf Bundes-, Landes- und Ortsebene zu leisten. Und für die zu bestreitenden Wahlkämpfe Finanzmittel zurückzulegen.
4. Lege ich danach mein Nettogehalt vor, finde ich, dass ich für meine Arbeit gut, aber keineswegs überbezahlt bin, wenn ich meine tägliche Arbeitszeit von durchschnittlich 14 Stunden in den Sitzungswochen und elf Stunden in Nicht-Sitzungswochen, den regelmäßigen Abendterminen und Terminen an Wochenenden zugrunde lege.
5. Legen Sie bitte als Vergleich das Gehaltsgefüge der Städtischen Dezernenten, von Beamten in Ministerien, oder von Verantwortlichen in den Gewerkschaften daneben und Sie werden feststellen, dass Sie mehr Gehalt bekommen, als die Bundestagsabgeordneten.
6. Kritikwürdig ist für mich deshalb nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt der Erhöhung (Lokomotivführer streiten für ganz andere Gehälter, die Kinderarmut nimmt zu…) und die umstrittenen Rentenanwartszeiten der
Bundestagsabgeordneten.

Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Abgeordnetenentschädigung, wie sie der Landtag in NRW geregelt hat, könnte dafür ein gangbares Modell sein.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann