Frage an Karin Kückelhaus von Lars K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kückelhaus,
die öffentlichen Finanzen werden jetzt, und wenn sich nichts grundlegendes ändert, in den kommenden Jahren einer großen Zerreißprobe unterzogen. Nicht zuletzt wegen der Entwicklung der Finanzkrise befindet sich eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen, die Gewerbesteuer, auf einer Achterbahnfahrt. Die berechtigte und notwendige Forderung nach einer verlässlichen und auskömmlichen Kommunalfinanzierung zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsfürsorge wurde bisher von Bund und Land ignoriert. Das Konnexitätsprinzip ist hier ein Fremdwort.
Welche Wege sehen Sie, zukünftig hier entschieden und wirksam gegenzusteuern?
Sehr geehrter Herr Lars Knappe,
sie finden in mir auch eine Verfechterin Ihrer These, dass sich bei den öffentlichen Finanzen etwas ändern muss. Sie sprechen mit Recht in Ihrer Anfrage das Konnexitätsprinzip an, welches eine Säule der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung ist. Die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Finanzierungshoheit) sind von demjenigen Aufgaben träger zu tragen, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet („wer bestellt, bezahlt“).
Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollen die Aufgaben auf der niedrigsten Ebene wahrgenommen werden, sinnvoller Weise also vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern. Doch die öffentlichen Aufgaben belasten mittlerweile die Kommunen so stark, dass eine kommunale Selbstverwaltung fast unterbunden wird.
Der Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages Nordrhein-Westfalen schildert in eindringlicher Form die Schwierigkeiten aber auch vorhandenen Möglichkeiten. Ich schließe mich den Ausführungen des Städtetagsvorsitzenden Bude an, der den Finanzausgleich anmahnt, „ das Land solle die von unterschiedlichen Regierungen erfolgten Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs zurücknehmen und die Gesamtsumme angemessen dotieren. Die Diskussion über die Reform des Finanzausgleichs sollte im Ergebnis zu einer Verbesserung der Finanzlage der Städte in NRW führen“. Dieses wurde im CDU-Programm „Für starke Kommunen in einem starken Land“ aufgegriffen und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 erreicht, trotz der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit 7,6 Mrd. € den zweit höchsten Stand in der Geschichte Nordrhein-Westfalens.
Der Geschäftsführer des Stadttages NRW, Dr. Stephan Articus führte aus, „Ein gutes Beispiel für eine Kooperation der drei öffentlichen Ebenen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ist das Konjunkturpaket II mit seinem kommunalen Investitionsprogramm. Das Konjunkturpaket gibt Impulse für Wachstum und Arbeitsplätze und es trägt zu einer besseren Lebensqualität für die Menschen bei“.
Sie haben auch Recht auf den Hinweis auf die Schwierigkeit im Rahmen der Gewerbesteuer. Auch die Industrie- und Handelskammer Essen hat die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen als eine besonders störanfällige und schwankende Finanzierungsgrundlage bezeichnet. Die IHK weist auf die Zusatzbelastungen im Rahmen der geplanten Gewerbesteuerhebesatz-erhöhung hin, die nicht nur die Standorte der Städte weniger attraktiv macht, sondern auch das Bestreben der Unternehmen nicht angemessen würdigt, die Beschäftigten so lange wie möglich zu halten.
Die IHK bringt eine Gemeindegewinnsteuer ins Gespräch, die an die Einkommen - und Körperschaftssteuer anknüpft. Damit ließe sich die Steuerbasis der Kommunen bedeutend verbreitern und stabilisieren und obendrein gerechter gestalten. Auch diese Möglichkeit möchte ich bei meinen Bemühungen berücksichtigen ob als Gemeindegewinnsteuer oder als Wertschöpfungssteuer. Für mich gilt: „Jedes Unternehmen ist ein Juwel!“ Diese Aussage übernehme ich gern von Magnus Staehler, Bürgermeister in Langenfeld.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kückelhaus