Frage an Karin Roth von Sebastian G. bezüglich Gesundheit
Schade dass Ihre Antwort auf meine Frage zum Gesundsheitskonzept der SPD so lange dauert, ich hätte gerne noch vor der Wahl ein paar Informationen erhalten.
Vielleicht kommen Sie doch noch dazu...
Weitere Fragen an Karin Roth
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von Anfang Januar insgesamt ab. Selbst die beiden kleinen Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer (Abweichung durch Betriebsvereinbarung nur “nach oben“ sowie Zulässigkeit der Einwilligung im Arbeitsverhältnis nur bei wenigen Ausnahmen) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung nur eines im Sinn hat, nämlich: Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung zu beschneiden – und zwar zu Gunsten der Unternehmen bzw. der Wirtschaft. (...)
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich unterstütze den Gesetzentwurf meiner Kollegin Marlene Rupprecht „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung“ mit der Bundestagsdrucksache 17/11430, der dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes stärker Rechnung trägt als der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung. (...)
(...) Unabhängig von der Art der Witwenrente beträgt sie in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod 100% der Rente des Versicherten. In vielen Fällen trägt die Hinterbliebenenversorgung dazu bei, dass Rentner mit kurzer oder fehlender Erwerbsbiografie nicht unter die Armutsschwelle fallen. (...)
(...) Eine Grenze von der männlichen Beschneidung zur sittenwidrigen und nachhaltig schädlichen Verstümmelung der Genitalien von Mädchen muss unmissverständlich und kompromisslos gezogen werden. Die weibliche Genitalverstümmelung und die Beschneidung von Jungen sind nicht zu vergleichen, weibliche Genitalverstümmelung ist eine grobe Menschenrechtsverletzung. (...)