Frage an Karin Roth von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
wie stehen Sie zu der UN-Konvention gegen Korruption? Ich selbst bin Beamter und damit strengen Regeln unterworfen, diese Regeln schaden aber nicht, weil Sie einfach transparent zu machen sind. Der Fall Wulff hat mir vor Augen geführt, dass diese Regeln im Bereich der Abgeordneten fehlen. Welche Gründe sehen Sie dafür, dass bisher offensichtlich kein Bedarf an entsprechenden Regeln für Mandatsträger - die deutlich mehr eigene Entscheidungen treffen als Beamte - gesehen wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerwig,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur UN-Konvention gegen Korruption vom 14. August 2012. Sie benennen in Ihrem Schreiben ein mir sehr wichtiges Thema! Deutschland unterzeichnete im Dezember 2003 dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen. Während über 150 Länder die Antikorruptionskonvention bereits umgesetzt haben, steht die Ratifizierung im Sudan, in Syrien, in Saudi-Arabien und auch hierzulande noch aus.
Heute sind in Deutschland nach geltendem Recht Bestechlichkeit und Bestechung von ParlamentarierInnen lediglich als Stimmenkauf und –verkauf bei Wahlen und Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung gemäß § 108e StGB und der Bestechung ausländischer Abgeordneter nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) strafbar.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 17. Januar 2012 den „Beschluss für eine Neuregelung zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung“ (online: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/Datei_1647.pdf ) gefasst und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des § 108e StGB vorgelegt (online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf ). Durch die Neufassung des Paragraphen soll die Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbänden abschließend geregelt werden. Dabei soll unter Strafe gestellt werden, wer als Mitglied einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt und dafür eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt. Wichtig ist, dass der Begriff der Bestechlichkeit so präzise formuliert wird, dass es keinen Spielraum für verschiedene Auslegungen gibt. Weiterhin dürfen die Abgeordneten aber auch nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden.
Bereits in der 15. Wahlperioden erarbeiteten die Bundestagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam einen entsprechenden Gesetzesentwurf, doch die vorgezogenen Bundestagswahlen verhinderten weitere Verhandlungen. In der 16. Wahlperiode verweigerte der Koalitionspartner CDU/CSU jedwede Gespräche über die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Korruption.
Ich begrüße die jüngst publik gewordene Initiative wichtiger deutscher Wirtschaftsvertreter, die die schwarz-gelbe Koalition darauf hinweisen, dass ihre Blockadehaltung in Bezug auf die UN-Konvention gegen Korruption dem Ansehen der deutschen Wirtschaft im Ausland schadet. Aus meiner Sicht ist die jetzige Situation ein peinliches Armutszeugnis für die Regierungskoalition, denn die Neuregelung des § 108e StGB ist notwendig und längst überfällig!
Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth, MdB