Frage an Karin Roth von Chris U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Soso. Sie sind also auch für die totale Abschaffung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten per Salamtaktik. Welche ´Not´ treibt denn die SPD, und Sie im speziellen, dazu sich von der ehemals freiheitlichen demokratischen Grundordnung immer weiter zu entfernen? Angst, die Bürger könnten selbst mal in Deutschland gegen die Umverteilung des Reichtums von unten nach oben revoltieren? Und wieder einmal hat uns die SPD gezeigt, dass sie kein Rückrat hat und beratungsresistent ist. Wenn Sie die Politik von Herrn Schäuble mittragen, dann machen Sie sich selber überflüssig, wenn dies zu zeigen Ihre Absicht war, dann ist Ihnen dies gelungen!
MfG,
Chris Ueberall;
Sehr geehrter Herr Ueberall,
vielen Dank für Ihre Stellunganhme zur zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Gern möchte ich Ihnen die Hintergründe erläutern.
Wie Sie wissen, wird mit dem Gesetz die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umgesetzt. Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion haben sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen dafür eingesetzt, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde.
Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.
Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.
Die Daten werden – wie bisher – nur bei den TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.
Für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gilt darüber hinaus eine Reihe von Verfahrensregelungen. Sie verbessern den Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind: Richtervorbehalt bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, umfassende, gerichtlich kontrollierte Benachrichtigungspflichten, Einführung eines nachträglichen Rechtsschutzes bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und die Einführung von einheitlichen Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Löschungsregelungen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.
Aus diesen genannten Gründen konnte ich dem Gesetz zur Voratsdatenspeicherung zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth, MdB