Frage an Karin Roth von Susann W. bezüglich Familie
Hallo Frau Roth,
was werden Sie in der Zukunft für die Gleichstellung Homosexueller Paare, z.Bsp. in puncto Rechte in der Partnerschaft und Ehe tun?
Danke für Ihre ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
S. Wnuczek
Sehr geehrte Frau Wnuzcek,
vielen Dank für Ihre Mail vom 27.8.2005.
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz bereits einen wichtigen Beitrag geleistet zum Abbau der Diskriminierung von Menschen mit gleichgeschlechtlicher Identität, zum Respekt vor anderen Lebensformen, wie auch zur Förderung stabiler persönlicher Beziehungen bei Menschen, die mit Rechten und Pflichten füreinander einstehen wollen.
Das eigenständige Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft wurde deshalb am 1. August 2001 in Deutschland einführt.
Die wesentlichen Neuregelungen waren: Begründung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft; die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu bestimmen; gegenseitige Unterhaltspflichten und –rechte bei bestehender Lebenspartnerschaft; gesetzliches Erbrecht des überlebenden Lebenspartners- Regelungen über die Folgen der Trennung von Lebenspartnern (z. B. Unterhaltsrecht); Einbeziehung des Lebenspartners in die Kranken- und Pflegeversicherung; Nachzugs- und Einbürgerungsrechte für ausländische Lebenspartner.
Mit der Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat die rot-grünen Regierungskoalition die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten zum 1. Januar 2005 weiter ausgebaut. Damit wurden die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnetschaften in ihrer sonstigen Rechtsstellung im Partnerschaftsrecht den Ehegatten weiter angeglichen. Die Neuregelung einer so genannten Stiefkindadoption sorgt nun dafür, dass ein Lebenspartner das leibliche Kind des anderen Lebenspartners adoptieren kann. Das verbessert die Rechtsstellung des Kindes deutlich.
Außerdem werden Lebenspartner – wie Ehegatten – ohne gesonderte Vereinbarung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Schließlich wurden mit der Novelle die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf Lebenspartner erstreckt.
Zur weiteren Stärkung der Rechte homosexueller Menschen haben die Koalitionsfraktionen das Antidiskriminierungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Ziel ist es, alle Bürger und Bürgerinnen vor ungerechtfertigten Benachteiligungen und Ausgrenzungen wegen ihres Geschlechts, ihres Lebensalters, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder wegen ihrer sexuellen Identität zu schützen. Bedauerlicherweise haben die unionsgeführten Bundesländers das Gesetz im Bundesrat blockiert.
Ich bin der Auffassung, dass die rot-grüne Bundesregierung bereits weitreichende Verbesserungen für homosexuelle Menschen und Paare erreicht hat. Ich bin aber auch der Meinung, dass weitere Maßnahmen auch immer von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragen werden müssen. Dazu bedarf es zu allererst der öffentlichen und offenen gesellschaftlichen Diskussion. Konkrete gesetzgeberischen Maßnahmen können sich dann anschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth, MdB