Frage an Karin Roth von Jan L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Roth,
seit nunmehr eineinhalb Jahren beobachte ich, gemeinsam mit einem Kollegen aus Ihrem Wahlkreis, die Entwicklungen bei der Zulassung der sog. Mobilitätshilfen wie sie von der Fa. Sagway vertrieben werden.
Sachstand:
Europaweit gibt es, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, verschiedenste Regelungen, unter welchen Bedingungen die Mobilitshilfen genutzt werden dürfen.
In Deutschland, hervorgerufen durch unser förderale Struktur, hat seit einiger Zeit zu einer sehr heterogenen Genehmigungslandschaft geführt. Es ist nicht möglich, mit einer derartigen Mobilitätshilfe in München (in Bayern ist der Betrieb erlaubt) in die Bahn zu steigen, und 250 km weiter in Stuttgart wieder auszusteigen und dort weiter die Mobilitätshilfe weiter zu nutzen. In Baden-Württemberg ist der Betrieb nur für Menschen mit einer Behinderung möglich. Schiebt man seine Mobilitätshilfe in Stuttgart in den TGV nach Strassburg, kann man dort aussteigen und ohne jegliche Zulassung fahren. Man gilt als Fussgänger !
Der Versuch einer Zulassung läuft seit nunmehr mehreren Jahren !
Verschiedene Tests in Deutschland haben empfohlen die Mobilitätshilfen der Fa. Segways zuzulassen.
Weiterhin forderte der Bundesrat die Bundesregierung im November 2006! auf, eine einheitliche Regelung herbeizuführen.
Meine Fragen:
1. Wo liegt das Problem bei der Zulassung?
2. Wann ist hier mit einer bundeseinheitlichen Regelung zu rechnen?
3. Wie schätzen Sie die CO2 Einsparungen ein, wenn die Mobilitätshilfe als Überbrückung von der Wohnung zum ÖPNV und vom ÖPNV zur Arbeitsstelle von ca 1% der jetzt autofahrenden Bevölkerung genutzt werden würde?
Sehr geehrter Herr Lüdke-Reißmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie wissen, wurde vom Bundesverkehrsministerium der Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr vorgelegt.
Die im Ergebnis der Anhörung dieses Entwurfs abgegebenen Stellungnahmen waren Veranlassung, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu bitten, ein Expertengespräch zur Teilnahme derartiger Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Erst nach der Auswertung der Ergebnisse können weitere Aussagen zur generellen Teilnahme der so genannten Segways am öffentlichen Straßenverkehr gemacht werden.
Noch ein Hinweis: Die Bundesländer können schon heute Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb von Segways erteilen und haben dies in einigen Fällen auch getan.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth, MdB