Frage an Karl-Heinz Warnholz bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Karl-Heinz Warnholz
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Frage an Karl-Heinz Warnholz von Annette S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Warnholz,

vor ein paar Tagen erhielt ich einen Informationsflyer bezüglich des Neubaus einer Brücke am Dassauweg. Darin steht geschrieben, dass geschlossene Schranken regelmäßig zu Behinderungen für den querenden Verkehr führen und .... alle Bahnübergänge im Bereich Wandsbek aufgehoben werden sollen. Die Kosten für die "Aufhebung des Bahnüberganges Dassauweg und Herstellung von Ersatzanlagen" betragen etwa 6,7 Mio. Euro.

Die Aufhebung der Bahnübergänge auf der Strecke zwischen Rahlstedt und Wandsbek Ost ist sicherlich sinnvoll, da hier im Stadtbereich wirklich viel Verkehr herrscht. Wie aber können die Politiker die Ausgabe von 6,7 Mio Euro und den Eingriff in die Natur (das Bauwerk liegt im Naturschutzgebiet) verantworten in Anbetracht der Tatsache, dass es an diesem Bahnübergang gar keinen wirklichen Durchgangsverkehr gibt? Es "quert" lediglich eine Zubringerstraße zu einigen wenigen Häusern und in das Naturschutzgebiet.

Wurde bei diesem Projekt eine Kosten-Nutzen- bzw. Bedarfsanalyse erstellt?
Wurden die Anlieger zu diesem Bauvorhaben befragt?
Wurden Sie als Stadtteilabgeordneter in die Entscheidungsfindung mit einbezogen, so dass Sie die Interressen des Stadtteils vertreten konnten?
Was ist in Ihren Augen die Rechtfertigung für dieses Projekt?

Ihrer Rückäußerung sehe ich mit großem Interesse entgegen und danke Ihnen im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Annette Scharnberg

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CDU

Sehr geehrte Frau Scharnberg,

in der Rahmenvereinbarung von 1990 zwischen der damaligen Deutschen Bundesbahn und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Aufhebung der Bahnübergänge der Strecke Lübeck-Hamburg auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg wurde vereinbart, die damals vorhandenen 14 Bahnübergänge aufzuheben. Ziel der Aufhebung ist die deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Anpassung an die verkehrlichen Notwendigkeiten. An den Bahnübergängen ist es immer wieder zu zum Teil sehr schweren Unfällen gekommen und dies ist auch im Dassauweg so.

Von diesen 14 geplanten Bahnübergängen sind 6 bereits fertiggestellt. Für den nächsten, dies ist der Übergang Dassauweg, haben die Bauarbeiten gerade begonnen.

Für diese 7 Bauten sind ordnungsgemäße PIanfeststellungsverfahren mit der vorgeschrieben Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden.

Das vorausgeschickt beantworte ich gern Ihre weiteren Fragen:

Wurde bei diesem Projekt eine Kosten-Nutzen- bzw. Bedarfsanalyse erstellt:

Der Bedarf ergibt sich aus dem Recht eines jeden Bürgers zu seinem erschlossenen Grundstück zu gelangen und dieses Recht darf ihm nicht genommen werden.

Zur Kostenminimierung wurden verschiedene Lösungswege durchgerechnet und die kostengünstigste Lösung wird jetzt realisiert, wobei die Berücksichtigung der Naturschutzbelange zu einer deutlichen Kostensteigerung geführt haben. Das eigentliche Brückenbauwerk kostet etwa 4 Mio. EURO und ca. 2,6 EURO entfallen auf zusätzliche Kosten. Die Kosten für alle die Projekte werden je zu einem Drittel vom Bund, der Bahn und der Stadt getragen.

Wurden die Anlieger zu diesem Bauvorhaben befragt?

Die Anlieger waren, genau wie alle Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt.

Wurden Sie als Stadtteilabgeordneter in die Entscheidungsfindung mit
einbezogen, so dass Sie die Interressen des Stadtteils vertreten konnten?

Das Projekt wurde 2001 in öffentlicher Sitzung des damaligen Ortsausschusses Rahlstedt von der planenden Fachbehörde vorgestellt. Die Interessen des Stadtteils und Sicherheitsaspekte überwiegten vor Kostengesichtspunkten.

Was ist in Ihren Augen die Rechtfertigung für dieses Projekt?

Die Anlieger haben, auch wenn es nur wenige sind, ein Anrecht auf eine gefahrlose und sichere Querung der Bahnstrecke, wobei eine Belastung der Umwelt vermieden werden muss. Ich glaube kaum, dass Bürgerinnen und Bürger den Anrainer und den Besuchern des Naturschutzgebietes dieses Anrecht verwehren wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz