Frage an Karl-Heinz Warnholz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Karl-Heinz Warnholz
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Warnholtz,

ich würde gerne erfahren, wie Sie die existierenden Wechselwirkungen zwischen der Behinderung wirtschaftlicher Aktivititäten zur Herstellung selbständiger Erwerbseinkommen durch die Vielzahl behördlicher Vorschriften und Anforderungen im Bereich der Genehmigungsverfahren, des statistischen Berichtswesens sowie der, überwiegend theoretischen, Kontrollprozesse und den vollkommen unzureichenden Gründungen von selbständigen Unternehmungen in Hamburg bewerten.

In diesem Zusammenhang interessiert mich ebenfalls Ihre Position zum Gegensatz zwischen den intensiven Bemühungen der H.E.I. und den gegenläufigen, manchmal sogar grotesk und absurd wirkenden, Verwaltungsmassnahmen, die solchen Existenzgründungen in bedenklich hohem Ausmass entgegenwirken.

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen diesen gegenläufigen Massnahmen und einem Zusammenspiel zwischen den bereits existierenden, lokalen Unternehmungen und den lokalen Verwaltungsorganen, die auf eine Behinderung von Unternehmensneugründungen zum Zwecke der Wettbewerbsunterbindung gerichtet sind. Damit sind die auf der unteren Ebene bestehenden lokalen Beziehungen zwischen den regionalen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungseinheiten angesprochen.

Sehen Sie eine Wechselbeziehung zwischen der faktisch nicht vorhandenen Transparenz der öffentlichen Verwaltungsverfahren in diesem Sektor und den immer mehr in den Vordergrund tretenden Korruptionsstrukturen im Bereich der Großunternehmen, sowie die
extremen Anstiege des Lohnwuchers, der zu einer immer extremeren Existenzgefährdung von Firmenneugrundungen aber eben auch von existierenden klein- und mittelständischen Unternehmen führt. Dies zeigt insbesondere auf das im öffentlichen Sektor immer deutlicher zu erkennende Preisdumping bei öffentlichen Vertragsabschlüssen sowie Vermeidung entsprechender Plausibilitätsprüfungen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klinger,

ich teile den von Ihnen in der aufgeworfenen Fragestellung vertretenen Ansatz, dass ein Übermaß an Bürokratie die Gründungen von neuen mittelständischen Betrieben sicher auch behindern kann.

Politik und Verwaltung befinden sich in dieser Situation regelmäßig in einem nicht gerade einfach zu lösenden Spannungsverhältnis.

In der Wirtschaftsförderung, und dazu zählt ja auch die Hamburger Initiative zur Existenzgründung (von Unternehmen) - der H.E.I. - , werden neben vereinfachten Verfahren, die eine Unternehmensgründung beschreiben, auch öffentliche Fördermittel bereit gestellt.

Die Vergabe von öffentlichen Mitteln an private Existenzgründer bedarf regelmäßig einer gesetzlichen Regelung, die sich an höherem Recht zu orientieren hat. Schließlich haben Bevölkerung und - vermittelt durch diese - auch die Hamburger Bürgerschaft als Parlament einen Anspruch darauf, dass die Steuergelder ordnungsgemäß verwandt werden. Die Vergabe von öffentlichen Geldern muss dann selbstverständlich wieder an Voraussetzungen geknüpft werden, die eine Mittelvergabe rechtfertigen.

Sie sehen also, dass selbst bereits in der Unterstützung zur Existenzgründung ein unbedingter Regelungsbedarf erforderlich ist.

Zu dem von Ihnen abgefragten Zusammenhang zwischen volkswirtschaftlichen Schäden in Geld und dem sog. Bürokratismus gibt es durch Institute und andere Einrichtungen Schätzungen.

Diese Schätzungen werden in aller Regelmäßigkeit veröffentlicht. Es stellt sich dabei jedoch schon die Frage, welche Regelungen sind noch erforderlich und wo beginnt sich das System an Schaffung oder Bestand von Gesetzen zu verselbständigen.

Da diese Frage bislang noch niemand für mich wirklich überzeugend beantworten konnte, möchte ich mir diese Schätzungen von Instituten auch nicht zu Eigen machen.

Diese Schätzungen können meines Erachtens auch nicht den Fall belastbar wiedergeben, dass eine Verwaltung ein sehr sinnvolles Gesetz unsinnig - zu Lasten der Volkswirtschaft - anwendet oder aber - zu Gunsten der Volkswirtschaft - ein Beamter ein wenig sinnreiches Gesetz sinnvoll anwendet.

Entscheidend ist für mich in diesem Zusammenhang, dass es einen politischen Willen gibt, dem System überhaupt auf die Finger zu schauen. In Hamburg gibt es unter der Leitung der Justizbehörde, begleitet von einem Ausschuss der Hamburger Bürgerschaft, ein Gremium, das gesetzliche Regelungen überprüft und dabei unsinnige Regelungen außer Kraft setzt. Auch im Kanzleramt besteht eine solche Stelle, die sich dieser Aufgabe für bundesrechtliche Vorschriften widmet.

Eines jedenfalls ist klar: zu wenig Gesetze haben wir in Hamburg und Deutschland mit Sicherheit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz