Frage an Karl Lauterbach von Reinhard B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB,
ich zitiere aus "WISO" vom 07.03.2011, Internet-Niederschrift die Frage: "Wird die private Krankenversicherung bald so unattraktiv für Patienten, dass nur noch wenige Gutbetuchte sich die PKV leisten können und wollen? Und ist es dann irgendwann zu Ende mit dem Zwei-Klassen-System?" Und Ihre Antwort: "Bisher stabilisieren die Beamten das System. Sie müssen sich nur für 30 bis 50 Prozent ihrer Gesundheitsausgaben versichern. Den Rest übernimmt der Staat als Beihilfe, also aus Steuergeldern. Die Beamten und ihre Angehörigen stellen rund die Hälfte der privat Versicherten in Deutschland. Somit wird die PKV durch die Hilfe der Steuerzahler stabilisiert." Zitatende.
Bitte erklären Sie mir, wo der Steuerzahler die PKV stabilisert, da die Beihilfe ja nicht von der PKV ausbezahlt wird.
Und wenn ein Beschäftigter des öff. Dienstes GKV-pflichtversichert ist, dann zahlt er die Hälfte seines Beitrags aus eigener Tasche (beim Lohnabzug) und die andere Hälfte kommt vom Arbeitgeber, der öff. Hand, also auch Steuergelder. Was unterscheidet also die Steuergeldausgabe an die GKV als Anteil an der Pflichtversicherung zu der Steuergeldausgabe als Beihilfe?
Wie stehen Sie zu dem Argument, bei der Beihilfe ist an den Beamten ein Steuergeld nur auszuzahlen, wenn er eine Erstattung erhält, also zuvor krank war. Bei der GKV-Pflichtversicherung ist monatlich auszuzahlen, unabhängig von der Inanspruchnahme?
Vielen Dank für Ihre Antworten zu den drei Themen.