Frage an Katrin Altpeter bezüglich Gesundheit

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Katrin Altpeter
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Frage von Hartmut M. •

Frage an Katrin Altpeter von Hartmut M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 14.02.2014.
Bitte gestatten Sie mir eine Nachfrage.

Ich suche seit 1 1/2 Jahren in Tuttlingen einen Hausarzt, mindestens 5 Personen erzählten mir ähnliches.
Warum hat man keinen Rechtsanspruch auf einen Hausarzt? Mir wurden jedenfalls stets nur Notfallbehandlungen gestattet, für gründlichere Untersuchungen fand ich hier keinen Hausarzt.
Kann es nicht sein, dass die Zahl der Hausärzte wenig aussagekräftig ist? Viele der Hausärzte arbeiten hier nur halbtags, wie ich an ihren Schildern festgestellt habe.

Was soll mir ein Schwerbehindertenausweis bringen?
Sie Stadt Tuttlingen teilte mir mit, dass sie bereits mehr Schwerbehinderte beschäftigt als vorgegeben.
Für eine komplette Antragstellung hätte ich vom Hausarzt ein Blatt ausfüllen lassen müssen.
Wie soll ich das machen, wenn mich kein Hausarzt aufnimmt?

Mich würde es freuen, wenn man pragmatische Lösungen für Fibromyalgiekranke finden würde.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 26.02.2014, mit der Sie mir über Ihre
bislang vergebliche Suche nach einem Hausarzt in Tuttlingen berichten. Ich
habe Verständnis für Ihren Wunsch, dass Ihre ärztliche Betreuung durch einen
Hausarzt erfolgt und diese ärztliche Betreuung nicht nur bei akuter
Behandlungsbedürftigkeit erfolgt.

Leider sehe ich keine Möglichkeit, in Ihrem Sinne tätig zu werden. Für die
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg zuständig. Einen rechtlichen Anspruch, von einem Arzt
hausärztlich betreut zu werden, losgelöst vom Erkrankungsfeld gibt es nicht.
Allerdings haben Sie als gesetzlich Versicherter einen Anspruch darauf, im
Falle von akuten Gesundheitsbeschwerden vertragsärztlich behandelt zu
werden. Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in
begründeten Fällen ablehnen. Er ist berechtigt, die Krankenkasse unter
Mitteilung der Gründe zu informieren. Sobald ein Vertragsarzt die Behandlung
übernommen hat, ist er gegenüber dem Versicherten verpflichtet, die
Behandlung mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen und in diesem Rahmen die
notwendigen Verordnungen zu treffen, soweit die zu verordnenden Leistungen
in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist aufgrund der in Tuttlingen
vorhandenen ambulanten ärztlichen Versorgungssituation die hausärztliche
Versorgung grundsätzlich gesichert. Wenn Sie unter den dort praktizierenden
19 Hausärzten bislang dennoch keinen Arzt gefunden haben, der bereit wäre,
Sie fortgesetzt hausärztlich zu betreuen, empfehle ich Ihnen nochmals, sich
bei der Suche von den zuständigen Stellen unterstützen zu lassen. In Frage
kommt hierfür zum einen die für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (Hotline MedCall
01805/6332255; Kosten 14 Cent pro Minute). Zum anderen haben Sie die
Möglichkeit, mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und diese um
Unterstützung zu bitten.

Ich gehe davon aus, dass es Ihnen mit Unterstützung der genannten
Institutionen gelingen wird, einen Hausarzt in Tuttlingen zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Altpeter