Frage an Katrin Göring-Eckardt bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Peter B. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Peter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Dr. Göring-Eckardt
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Nebeneinkünfte von Abgeordneten.
Warum darf ich als normaler Arbeitnehmer nur ca. 10% meiner Wochenarbeitszeit nebenher arbeiten und nur maximal 450-€ monatlich dazuverdienen?
MfG
Peter Bramanski

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bramanski,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ist nicht nur arbeitsrechtlichen Regeln unterworfen, sondern auch im Hinblick auf das Steuerrecht und die Sozialversicherung. Prinzipiell dürfen Sie bei einem Nebenjob so viel dazu verdienen, wie sie wollen. Allerdings sind Nebenjobs dann voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Deshalb werden sie meist als sogenannte Minijobs auf 450,- Euro Basis ausgeübt. Eine grundsätzliche Regel, nur 450€ hinzuverdienen zu dürfen, gibt es jedoch nicht.

Auch die von Ihnen genannten 10% der Wochenarbeitszeit sind in dieser Form nicht ganz richtig. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind Höchstarbeitszeiten gesetzlich geregelt. Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die Höchstarbeitszeit pro Woche (einschließlich Samstag) 48 Stunden. Haben Sie also einen Vollzeitjob mit 40-Stunden-Woche als Hauptbeschäftigung, können sie noch weitere 8 Stunden zusätzlich in einem Nebenjob arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei bis zu 10 Stunden betragen, aber die 48 Stunden pro Woche insgesamt nicht überschreiten.

Warum ist das bei Abgeordneten anders? Die einfache Antwort: Weil sie keine Arbeitnehmer sind. Dazu Artikel 38 Grundgesetz: "Sie [die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Diese besondere Stellung begründet eine Reihe von Rechten und Pflichten, die Abgeordneten von Arbeitnehmern unterscheiden. Diese sind im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Bundestages mit seinen Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages aufgeführt.
Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Tätigkeiten und Einkünfte sind zu veröffentlichen.
Warum ist das? Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass die Abgeordneten des Bundestages aus allen Bereichen unserer Gesellschaft kommen. Angestellte, Arbeitnehmer, Unternehmer. Abgeordnete erhalten ihr Mandat auf Zeit und kehren früher oder später in ihr reguläres (Berufs-)leben zurück. Für Unternehmer wäre es schwierig, das Unternehmen für einen gewissen Zeitraum abzugeben.
Aber es soll hier auch darauf hingewiesen werden: Nebentätigkeiten können unter manchen Umständen die Tür für einseitige Interessenvertretung und Lobbyismus öffnen und damit die Transparenz politischer Entscheidungsfindung beeinträchtigen. Deshalb gibt es immer wieder Debatten über die konkrete Ausgestaltung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten und die Höhe der erzielten Einkünfte.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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