Frage an Kirsten Brößke bezüglich Soziale Sicherung

Kirsten Brößke
FDP
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Frage von Klaus B. •

Frage an Kirsten Brößke von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Brößke,

sicher ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) per 01.01.2004 der § 229 SGB V, leider „stümperhaft“ von SPD/GRÜNE mit Zustimmung CDU/CSU geändert wurde. Nach der Gesetzesvorlage BT 15/1525 sollte nämlich nur eine bisherige Umgehungsmöglichkeit beseitigt werden. Und zwar sollten die bisher vor Rentenbeginn gezahlten beitragsfreien Kapitalabfindungen von betriebl. Versorgungsansprüchen ab 01.01.2004 auch beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sein. Dagegen gibt es auch keine Einwände! Das ist Gesetz!

Dass aber ab 01.01.2004 stillschweigend auch die zuvor immer schon beitragsfreie Kapitalauszahlung (nicht -abfindung) aus einer Kapitallebensversicherung, die von Arbeitnehmern über eine Direktversicherung ab Ende der 70er Jahre aus ihrem versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen angespart wurden, plötzlich nochmals GKV-beitragspflichtig und zwar mit dem vollen Beitragssatz von ca. 18% sein soll, sehe ich und Millionen Betroffene als Betrug und ganz üble Abzocke des Gesetzgebers an.

Meine Frage: Werden Sie sich künftig auf Bundesebene für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen, dass Kapitalauszahlungen aus Altverträgen von Direktversicherungen, die wie eine private Lebensversicherung im Namen des Versicherungsnehmers aus dem Netto-Einkommen angespart wurden, auch bei einem betrieblichen Bezug nicht als Versorgungsbezug bewertet werden?

Bitte sehen Sie hierzu auch den Antrag der FDP im Landtag NRW v. 22.09.15 (LT-Drs. 16/9789).
Ich danke Ihnen für eine Rückantwort noch vor den BW-Landtagswahlen.

Mit freundlichen Grüßen.
K. B.

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Teil des Wahlkampfteams von Frau Kirsten Brößke bin ich von dieser beauftragt, Ihre Anfrage bzw. die Anfrage von Herrn K. B. zu beantworten. Aufgrund der Vielzahl der doch sehr individuellen Anfragen ist Arbeitsteilung unumgänglich.
Die SGB V Gesetzgebung dürfte, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Landtag Baden-Württemberg dürfte hier nicht zuständig sein, womit sich der Einfluß auf das Thema reduziert. Sofern über den Bundesrat Einflußmöglichkeiten beständen, wäre die Landesregierung involviert. Inwieweit die FDP an dieser beteiligt sein wird, werden das Wahlergebnis und eventuelle Koalitionsvereinbarungen zeigen. Das von Ihnen geschilderte Problem ist für die FDP sicherlich ein Thema. Das zeigt der Antrag der FDP-Fraktion im LT NRW. Gegebenenfalls wäre ein Vorstoß für eine gesetzgeberische Maßnahme zu iniziieren bzw. die Landesregierung hierzu aufzufordern.

Mit freundlichen Grüßen