Frage an Klaus Riegert bezüglich Wirtschaft

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Klaus Riegert
CDU
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Frage von Hans-Jürgen G. •

Frage an Klaus Riegert von Hans-Jürgen G. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag, Herr Riegert,

Deutschland ist Exportweltmeister, jedoch lahmt der Binnenmarkt. Trotzdem will die CDU die MWSt erhöhen. Kompensiert soll das werden durch die Senkung der Lohnnebenkosten. Glauben Sie nicht, daß der psychologische Effekt der MWSt-Erhöhung schwerer wiegt, als die Entlastung und damit die Binnennachfrage weiter abgewürgt wird?

Die Union will den Kündigungsschutz lockern, manche sogar ganz abschaffen. Es gibt jedoch bereits eine Fülle von betrieblichen Bündnissen und die Möglichkeit, befristet einzustellen. Das hat aber alles nicht zu weniger Arbeitslosigkeit geführt. Können Sie den Beweis antreten, daß weniger Kündigungsschutz mehr Arbeitsplätze bedeutet? Für mich riecht das allzu sehr nach Klientelpolitik. Außerdem gibt es auch hier einen psychologischen Effekt: Wenn man Arbeit hat, jedoch morgens nicht weiß, ob man wieder nach Hause geschickt wird, wird man im Konsum ebenfalls Zurückhaltung üben.

Die Union hat zur vorletzten Hessenwahl Unterschriften gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft gesammelt. War das nur purer Populismus, um am rechten Rand zu fischen oder ehrlich gemeint? Wenn es ehrlich gemeint war, wann werden Sie den Doppelpaß abschaffen und den Zustrom von Fremden abstellen? Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert sagte vor laufender Kamera:"Inzwischen leben hier mindestens elf Millionen Zuwanderer, und jedes Jahr kommen 800.000 Fremde hinzu."

Wie hart wird die Union im Nein zum EU-Beitritt der Türkei bleiben? Peter Scholl-Latour äußerte:"Ich habe große Hochachtung vor den Türken. Aber am Ende steht eine islamische Republik. Sie hat heute 70 Millionen Einwohner. Bald wäre sie die größte Nation der EU. 10 Millionen Türken würden nach Deutschland zuwandern. Es gäbe keine deutsche Nation mehr - und kein Europa, wie wir es kennen. Es käme zum Kulturschock - und zur Gewalt."

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Goßner

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CDU

Sehr geehrter Herr Goßner,

wir erhöhen die Mehrwertsteuer, damit die Arbeitslosenversicherung bei den Lohnzusatzkosten um zwei Punkte gesenkt werden kann, so dass am Ende viele private Haushalte mehr im Portemonnaie behalten. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von 6,5 auf 4,5 Prozent und die Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18 Prozent sind zwei Seiten derselben Medaille: sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen dadurch ein Prozent des Bruttolohns. Dies bedeutet, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer ab
1. 1. 2006 etwa 1,6 Prozent mehr Netto behalten kann.
Typisches Rechenbeispiel: Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern, Monatsbrutto 4.315 Euro, wendet 22 Euro mehr auf durch die höhere Mehrwertsteuer. Gleichzeitig werden 43 Euro durch die abgesenkten Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Unterm Strich bleiben 21 Euro mehr im Portemonnaie.
Entscheidend ist, dass durch die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte auch die Lohnzusatzkosten sinken. Dadurch werden deutsche Produkte und Dienstleistungen konkurrenzfähiger und deutsche Arbeitsplätze sicherer. Zugleich ergibt sich ein beschäftigungsaufbauender Effekt; in der wissenschaftlichen Literatur geht man davon aus, dass ein Prozentpunkt weniger Sozialversicherungsbeiträge – bei Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer - rund 100.000 neue Arbeitsplätze entstehen lässt. Dies bedeutet eine deutliche Kaufkraftsteigerung, die auch positive Auswirkungen auf den Mittelstand zeitigen wird.

Die CDU plant, das Kündigungsschutzrecht so zu ändern, dass der gegenwärtig zu beobachtende Trend in den Unternehmen aufgelöst wird, eher Mehrarbeit anzuordnen als Neueinstellungen vorzunehmen: *Wer Arbeit hat, behält seinen bisherigen Kündigungsschutz*. Wer Arbeit sucht, erhält neue Chancen: Für Neueinstellungen wird das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt. In anderen Betrieben wird der Kündigungsschutz für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages kann gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung vereinbart werden, deren Mindesthöhe gesetzlich festgelegt wird. Auch hier gilt: Die Lockerung des Kündigungsschutzes für diejenigen, die Arbeit suchen, ist im Zusammenhang mit unseren Vorschlägen zu Arbeit, Wirtschaft und Steuern zu sehen. Isoliert betrachtet, würde ich die Wirkung dieser Lockerung nicht überbewerten.

Seit jeher versucht das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht doppelte Staatsangehörigkei­ten zu vermeiden. CDU und CSU werden an diesem Grund­satz festhalten, denn er hat seinen guten Grund: Wer Deutscher sein will, soll und muss sich zu unserem Staat bekennen und dies dadurch dokumentieren, dass er sich für eine, nämlich die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist Ausnahme dieses Grundsatzes. Sie anzuschaffen halte ich insbesondere mit Blick auf nach dem neuen Recht erworbene doppelte Staatsbürgerschaften für äußerst problematisch. Deshalb setzen wir woanders an:

CDU und CSU wollen, dass Ausländer, die rechtmäßig und dauerhaft bei uns sind, integriert in unserer Gesellschaft auf der Grundlage unserer Kultur und Rechtsordnung leben. Integration ist aber keine Einbahnstraße. Wir werden die Teilnahme an Integrationskursen von Ausländern konsequent einfordern und das rechtliche Instrumentarium dafür nutzen. Wir wollen, dass nachziehende Ehe­gatten vor der Einreise nach Deutschland ausreichende Deutschkenntnisse er­werben. Wir werden das Kindernachzugsalter senken, damit Ausländerkinder durch Schulbesuch in Deutschland bessere Chancen der Integration in Arbeit und Gesellschaft haben.
Wir wollen keine Zulassung von Zuwanderung aus demographischen Gründen. Alle Wissenschaftler, die sich ernsthaft mit dieser Frage beschäftigt haben, kommen zu dem Ergebnis, dass demographische Probleme nicht durch Zuwanderung gelöst werden.
Bei weiterer Zulassung von Arbeitsmigration über die europäische Ebene müssen die Mitgliedsländer der EU mit erheblicher Zuwanderung von Nicht-EU-Ausländern auf die nationalen Arbeitsmärkte rechnen. Dies verstieße gegen den Geist des Verfassungsvertrages, der es den Mitgliedsstaaten vorbehält, den Zugang zum Arbeitsmarkt auf nationaler Ebene zu regeln. Angesichts der Arbeitslosenzahlen in Deutschland ist eine offensive Förderung der Arbeitsmigration nach Deutschland über die europäische Ebene nicht zu verantworten.

Zu einer glaubwürdigen Zuwanderungspolitik gehört eine glaubwürdige Rückführungspolitik. Der Asylkompromiss von 1993 war von der Grundüberlegung geprägt, dass es für die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer nicht gut ist, wenn die Zahl derjenigen Zuwanderer zu groß wird, deren Aufenthalt nicht auf Dauer angelegt ist, die also gar nicht die Absicht haben, sich hier zu integrieren, sondern die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen. Die Zahl der Asylbewerber sinkt auf der einen Seite zwar kontinuierlich - übrigens bei einer gleich bleibend niedrigen Anerkennungsquote -, aber auf der anderen Seite bleibt die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer konstant hoch: 453 000 Ende 2003, davon allein 227 000 geduldete Personen. Das heißt, trotz zurückgehender Asylbewerberzahlen sinkt die Zahl der Ausländer, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben, gerade nicht. In der Zeit zwischen 2000 und 2003 sind insgesamt 3 777 ablehnende Asylbescheide an Asylbewerber aus Kamerun ergangen. In demselben Zeitraum sind aber nur 267 Personen tatsächlich abgeschoben worden. Das heißt, über 90 Prozent der Asylbewerber aus Kamerun sind hier geblieben, obwohl ihre Asylbegehren abgelehnt worden sind. Um unsere Anstrengungen auf die Integration von Migranten konzentrieren zu können, ist es notwendig, unsere Bemühungen zu verstärken, diejenigen in ihre Heimatländer zurückzuführen, die kein Recht haben, in Deutschland zu leben. Unser Antrag dient gerade auch der Integration derjenigen, die auf Dauer bei uns leben werden. Es geht vor allem um Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden oder die illegal in Deutschland leben und die ihre Lage in vorwerfbarer Weise selbst verschuldet haben, indem sie etwa ihre Ausweisdokumente vernichtet und über ihre Herkunft und Identität getäuscht haben.

Was „leicht“ gesagt ist, ist allerdings nicht ganz so leicht zu handhaben, z. Beispiel im Falle von Ausländern, die schwere Straftaten begangen haben. Das Aufenthaltsgesetz sieht detaillierte Vorschriften über Abschiebungshindernisse vor, die durch die Rechtsprechung konkretisiert worden sind. Grundsätzlich ist eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz unzulässig, falls der Ausländer in den Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Allerdings findet dieses Abschiebungsverbot keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil er wegen besonders schwerwiegender Straftaten verurteilt wurde. Das Gleiche gilt u. a. auch, wenn aus schwerwiegen­den Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen begangen hat. Allerdings darf ein Ausländer nicht in den Staat abgeschoben werden, in dem ihm eine konkrete Foltergefahr droht oder die Gefahr der Todesstrafe besteht. Auch nach Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention kann eine Abschiebung unzulässig sein.

Wie aus dem Regierungsprogramm von CDU und CSU hervorgeht, lehnen wir eine Vollmitgliedschaft der Türkei ab, da dies die Integrationsfähigkeit der EU überfordern würde. Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, dass in dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Verhandlungsrahmen eine Privilegierte Partnerschaft mit der Türkei als Alternative zu einer Vollmitgliedschaft aufgenommen wird. Dass die Türkei sich weigert, mit der Republik Zypern einen EU-Mitgliedstaat völkerrechtlich anzuerkennen, halten wir für eine starke Belastung in Bezug auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Gleiches gilt für die völkerrechtswidrige Besetzung des nördlichen Zyperns durch türkische Truppen. Im Übrigen bestehen immer noch erhebliche Probleme bei der Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte in der Türkei.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert