Frage an Kristina Schröder bezüglich Jugend

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Kristina Schröder
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Frage von Ulrich M. •

Frage an Kristina Schröder von Ulrich M. bezüglich Jugend

Familienkasse

Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahren alten Kindes für Zeitraum bis 31.12.2011 !!!

Sehr geehrte Frau Kristina Schröder,

Für meine Tochter wurde bis Januar 2012 das Kindergeld bezahlt, doch nun soll ich für den Monat Februar,der Monat in dem das Ausbildungsverhältnis endet, eine Erklärung ausfüllen und noch dazu vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, obwohl der Ausbildungsnachweis sowie alle dazugehörigen Unterlagen der zuständigen Behörde vorliegen.

Ein Auszug aus dem Schriftstück:
Die Familienkasse muss die Richtigkeit der Kindergeldzahlung überprüfen. Weisen Sie deshalb bitte zu gegebener Zeit das Ende der Ausbildung nach.

? Wie oft denn noch ?

1. Ich möchte mich am Kindergeld meiner Tochter nicht bereichern, jedoch möchte ich zumindest, so wie jeder andere Bundesbürger erhalten, was mir von der Familienkasse zusteht!

2. Sind hier nicht die Kosten für den Aufwand der Anschreiben und der Bearbeitung in keinem Verhältnis zu den für einen Monat VIELLEICHT eingesparten Kindergeldern???

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.