Frage an Kristina Schröder bezüglich Familie

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Frage von Jürgen B. •

Frage an Kristina Schröder von Jürgen B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Minister,

in Ihrem Buch schreiben sie angeblich, dass die Probleme der Rollenverteilung von den Betroffenen selbst gelöst werden müssen. Damit stünden Sie im direkten Widerspruch zur aktuellen Auffassung des BVerfG:
2011: -1 BvR 1853/11– ... verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden ... Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem "Zuständigkeitsbereich" der Mutter zugeordnet würde ...
Übrigens hatte das BVerfG 1998: -2 BvR 1057/91 - 2 BvR 1226/91 - 2 BvR 980/91- das genaue Gegenteil geurteilt: ... garantiert als Abwehrrecht die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden ... hat der Staat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren ... dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll...
Die jüngere Entscheidung fiel durch eine Kammer des BVerfG mit oben genannter Begründung gegen eine Mutter, deren Grundrechte vom BEEG beschnitten werden.
Warum verteidigen Sie das BEEG, gegen Ihre selbst erklärte Grundhaltung?
Müssten Sie nicht öffentlich Stellung beziehen, gegen ein Gesetz das gerade die selbstbestimmte Organisation von Großfamilien einem Ideal des Gender Mainsteam gegen den erklärten Willen, das Recht der Betroffenen und die Chancengleichheit der Kinder opfert?

MfG
J.Bauke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.