Frage an Kurt Beck bezüglich Gesundheit

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Frage von Gabriela K. •

Frage an Kurt Beck von Gabriela K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beck,

Nebenzimmer von Gaststätten für Familienfeste kann man in RLP nicht ohne Gestank nach abgestandenem Rauch bekommen.
Das Gaststättenpersonal muss weiterhin den giftigen Qualm ertragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Rauchverboten in Gaststätten festgestellt,
a) wenn Ausnahmen, dann nur wenn diese w i r t s c h a f t l i c h gerecht sind,
b) ein a u s n a h m s l o s e s Rauchverbot ist z u l ä s s i g.
Sie, Herr Beck, Ihre Parteifreunde lancieren in seltener Einmütigkeit mit CDU und FDP nur (a), weshalb sie die erste Fassung des Gesetzes in RLP aufweichten, obwohl Sie mit Ihrer absoluten Mehrheit im Parlament wider besseres Wissen das ausnahmslose Rauchverbot hätten durchsetzen können.

Sind Sie dafür, dass das Gaststättenpersonal weiter seine schleichende Vergiftung erdulden soll? Sie als SPD-ler wissen sicherlich, dass es heutzutage nicht einfach ist, einen Arbeitsplatz zu erhalten?
Sollen Familien, welche gerne rauchfrei leben möchten, weiterhin sozial ausgegrenzt werden?
Oder sind Sie für ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten wie in Bayern, wo das angedrohte Kneipensterben ausgeblieben ist?

Mit freundlichen Grüßen

Gaby Klein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Klein,

ich bleibe bei meiner an dieser Stelle wiederholt und ausführlich dargelegten Position, dass ich das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz für ausgewogen halte und keinen Änderungsbedarf sehe. Es gibt in Rheinland-Pfalz genügend Gaststätten, wo Familien ohne Rauch das Essen genießen können. Das Nichtraucherschutzgesetz sieht vor, dass in Mehrraum-Gaststätten lediglich in Nebenräumen das Rauchen erlaubt werden darf. Der überwiegende Bereich der Gaststätte muss rauchfrei bleiben. Der für das Rauchen vorgesehene Raum darf daher nicht der Hauptraum der Gaststätte sein. Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist übrigens in der bundesrechtlichen Arbeitsstättenverordnung geregelt und somit keine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Hier müsste die schwarz-gelbe Bundesregierung handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck