Frage an Lothar Binding bezüglich Finanzen

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Lothar Binding
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Frage von Richard R. •

Frage an Lothar Binding von Richard R. bezüglich Finanzen

Die Welt vom 19.02.20 : Staat nimmt Flüchtlingsbürgen Kosten von 21,7 Millionen Euro ab !

Sehr geehrter Herr Binding,

dies ist ein weiterer Schlag gegen den Rechtsstaat.
Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft und jeder geschäftsfähige Erwachsene ist für sein Handeln und dessen Konsequenzen verantwortlich.
Wenn der Grundsatz "Gleiches Recht für alle" nicht mehr gilt, geraten wir auf eine schiefe Ebene, an deren Ende die Willkür steht.
Nicht der Staat kommt für die Kosten auf, sondern der Steuerzahler !
Auch die Kosten von jährlich über 29 Milliarden Euro für die Flüchtlinge zahlt der Steuerzahler !
Überfällige Investitionen für die Infrastruktur etc. ,für die Bildung, für die digitale Struktur müssen verschoben werden weil kein Geld da ist !
Frage an den Finanzausschuss : Wieso werden die Kosten für die ausgefallenen Flüchtlingsbürgschaften übernommen ?
Wer hat das zu verantworten ?
Bitte um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rath,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Zur Übernahme der Kosten durch den Staat ist es, wie auch korrekt in dem von Ihnen genannten Artikel erwähnt, gekommen, weil die Bürger*innen unzureichend über die Laufzeit ihrer Bürgschaft informiert wurden. Teilweise lag dies wohl auch daran, dass einzelne Ämter nicht genau Bescheid wussten, wie lange eine solche Bürgschaft läuft.

Es handelt sich zudem lediglich um Kosten NACH Abschluss des Asylverfahrens, die Bürgschaften gelten aber nur bis zum Ende des Asylverfahrens. Viele Verwaltungen wussten das aber nicht und haben dann fälschlicherweise Forderungen an die Bürger*innen gestellt. Somit sind das keine Forderungsausfälle, sondern die normalen Kosten, die der Staat an Sozialleistungen für alle bedürftigen Bürger*innen zahlt. Sozialleistungen sind nicht gekoppelt an die Staatsangehörigkeit, sondern an den Erwerbs- und Einkommensstatus. Sie sehen, dass der Rechtsstaat funktioniert, denn natürlich darf er keine ungerechtfertigten Forderungen erheben.

Ein Wort zu den flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes. Im Jahr 2018 betrugen diese etwa 23 Milliarden Euro. Der größte Teil davon (7,9 Mrd. Euro) waren aber Kosten für Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern. Mit 7,5 Mrd. Euro hat der Bund die Länder und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten unterstützt, z. Bsp. beim Ausbau der Kinderbetreuung.
Gleichzeitig beinhaltet der Bundeshaushalt 2020 Investitionen auf Rekordhöhe, knapp 43 Milliarden Euro sind hier vorgesehen. Sie schreiben: „Überfällige Investitionen für die Infrastruktur etc. ,für die Bildung, für die digitale Struktur müssen verschoben werden weil kein Geld da ist !“ Das ist falsch, denn mehr Investitionen wären gar nicht möglich, da die Kapazitäten in der Wirtschaft nicht vorhanden sind. Die Auftragsbücher vieler Branchen sind übervoll. Weitere Investitionen (also Nachfrage) würden nur zu Preissteigerungen führen, im Zweifel müssten dann Bürger und Bürgerinnen warten, Handwerker*innen für eigene Aufträge zu bekommen.

Viel wichtiger ist es, die gesetzlichen, planerischen und regulatorischen Vorbereitungen für Investitionen zu schaffen, um im Fall einer Rezession schnell eingreifen zu können.

Sie schreiben noch: „Nicht der Staat kommt für die Kosten auf, sondern der Steuerzahler !“ Ich denke, alle Bürgerinnen und Bürger bilden den Staat. Ihren Unterschied: hier Staat, dort Steuerzahler sehe ich nicht. Im Zusammenhang mit Flüchtlings- und Integrationskosten, erinnere ich auch gern daran, dass der Wiederaufbau Deutschlands ohne die vielen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter kaum so gut geklappt hätte. Finden Sie nicht auch, dass es schon eine verrückte Angelegenheit, eine Ironie der Geschichte ist, dass heute Rechtsextreme und rechtsextreme Parteien gegen Ausländer hetzen, die uns geholfen haben aufzubauen, was eine rechtsextreme Partei (NSDAP) vor mehr als 70 Jahren als Trümmerhaufen hinterlassen hatte. Und so ähnlich ist es mit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Natürlich bezahlen auch die ehemaligen Gastarbeiter und ehemalige Asylbewerber Steuern. Und auch interessant: etwa die Hälfte der erst 2015 (zu schnell in kurzer Zeit) eingewanderten Ausländer haben inzwischen schon eine Arbeit, bezahlen Steuern…
Unter dem Link: https://lothar-binding.de/category/aktuelles/ finden Sie einen offenen Brief an Minister Altmeyer. Damit kann ich gut zeigen, wie schwer es der Rechtsstaat hat, wenn Betrug bagatellisiert wird und der Vollzug nur lückenhaft funktioniert.

Hoffentlich hilft Ihnen meine Antwort einen Schritt weiter.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding