Frage an Lutz Schmelzer bezüglich Recht

Lutz Schmelzer
DIE LINKE
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Frage von Jörg B. •

Frage an Lutz Schmelzer von Jörg B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmelzer,

vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage.
Sie befürworten eine zentrale Aufbewahrung von Sport- und Jagdwaffen. Man geht in Deutschland von ca. 10 Millionen legalen Waffen aus. Rein rechnerisch würde das bedeuten, dass in jeder Gemeinde ein Waffendepot mit ca. 900 eingelagerten Waffen entstehen müsste. Man sollte davon ausgehen, dass es sicherer ist, diese 900 Waffen auf hunderte verstreute Tresore in ständig bewohnten Häusern und Wohnungen zu verteilen, als auf ein einziges und damit für die organisierte Kriminalität angreifbares Depot.

Des weiteren finde Ich es befremdlich, dass Sie versuchen, eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme wie die unangemeldeten, verdachtsunabhängigen Kontrollen der sicheren Waffenaufbewahrung mit einer anderen ebenso verfassungsrechtlich bedenklichen Maßnahme wie den Hausbesuchen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern zu legitimieren. Davon mal abgesehen hinkt der Vergleich, da für die Hausbesuche bei Sozialleistungsempfängern ein begründeter Verdacht bestehen muss. Legale, mehrfach auf ihre Zuverlässigkeit und ihr waffenrechtliches Bedürfnis überprüfte Waffenbesitzer werden dahingegen unter einen Generalverdacht gestellt, da bei ihnen auch ohne Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.
Deswegen meine ergänzende Frage: Sehen Sie auch generell verdachtsunabhängige Kontrollen in Privatwohnungen als wirksames Mittel gegen mögliche Rechtsverstöße? Wird demnächst jeder Internetnutzer (Stichwort Kinderpornografie), jedes Elternhaus (Stichwort Kindesmisshandlung, -vernachlässigung), jeder Muslim (Stichwort Terrorismus), jeder Katholische Priester (Stichwort Kindesmissbrauch), jeder Tierhalter (Stichwort Tierquälerei) unter Generalverdacht gestellt? Wo ziehen Sie die Grenze bei der Verletzung von Grundrechten?

Mit freundlichen Grüßen,

Jörg Biesewinkel
Wahlkreisbetreuer
der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.)

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Biesewinkel,

da ich die Fragen an meine Mitkonkurrenten aufmerksam verfolge, war mir Ihre Antwort natürlich weitgehend vorher klar.

An sich dadarf sie auch keiner Antgowrt, spricht sie doch für sich. Trotzdem möchte ich Ihnen kurz antworten:

Als erstes zeigt mir Ihre Antwort, dass Ihnen die Praxis bei der Überprüfung von Hartz IV Empfängers offenbar wenig bekannt ist. Von Behörde zu Behörde recht unterschiedlich werden in diesem Bereich Hausbesuche wegen Nichtigkeiten vorgenommen. Und bei diesen Hausbesuchen werden durchaus auch intime Bereiche, wie der Kleiderschrank bzw. der Zahnputzbecher überprüft.

Ich messe den verfassungsrechtlichen Garantien des Staates einen hohen Stellenwert bei. Jedoch gibt es immer wieder Situationen, wo es zu einer Ermessensabwägung kommen muss.

Dabei fällt schnell auf, dass Ihre gewählten Beispiele als Vergleich nicht taugen. Nehmen wir als Beispiel den Tierquäler. Leider kommt es bei professionellen Tierhaltern aber auch bei privaten Tierhaltern immer wieder zu entsetzlichen Taten. Der Unterschied zu dem Waffenbesitzer, der seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, liegt darin, dass bei dem Tierquäler ein oder mehrere Tiere leiden, schlimm genug, bei dem Waffenbesitzer können mit den Waffen jedoch viele Menschen gefährdet werden. Im übrigen sind nach meiner Überzeugung nur wenige gezwungen, ihre Waffe zu Hause aufzubewahren. Darüber hinaus beschränkt sich der unangekündigte Hausbesuch auf den Bereich, wo die Waffen aufbewahrt werden, Schlafzimmerschrank und persönliche Unterlagen bleiben dabei Tabu.

Aus meiner Sicht ist ein derartiger Hausbesuch zum Schutze Aller durchaus gerechtfertigt und schränkt das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen nicht übermäßig ein.

Mir ist klar, dass das nicht die Antwort ist, die Sie haben wollten. Ich glaube jedoch dass mir die rechtschaffenen Waffenbesitzer vom Grunde her zustimmen werden. Auch wird dieses Problem nicht die Wahl entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Schmelzer