Frage an Lydia Westrich bezüglich Recht

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Lydia Westrich
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Frage von Friedel A. •

Frage an Lydia Westrich von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr Geehrter Herr Alt,

vielen Dank für Ihre Anfrage an www.kandidatenwatch.de. Es freut mich, dass Sie sich für die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten einsetzen. Sie rennen damit bei mir und der SPD-Bundestagsfraktion offene Türen ein. Ich hoffe Ihre Anfrage im folgenden zu Ihrer zufriedenheit beantwortet zu haben.

Lydia Westrich

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?

Meinen Beruf als Finanzbeamtin kann ich nicht zeitgleich mit der Wahrnehmung meines Bundestagsmandates für meinen Wahlkreis ausüben. Mein derzeitiger Beruf ist also Volksvertreterin im Deutschen Bundestag. Mein Büro steht Ihnen nach Vereinbarung offen, oder kommen Sie doch einmal in meine Bürgersprechstunde. Unter der Internetadresse www.lydia-westrich.de finden Sie alle Daten und auch meinen Wahlkreis-Terminkalender.

2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?

Ich sitze als engagierte Politikerin im Gemeinderat in Herschberg und im Verbandsgemeinderat in Wallhalben. Das ist für mich selbstverständlich. Daraus erhalte ich Sitzungsgelder als Aufwandtsentschädigung. Ich sitze in keinerlei Aufsichts- Verwaltungs- oder Beiräten irgend eines Unternehmens und beziehe auch keinerlei Nebeneinkünfte.

3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?

Dazu möchte ich auf meine Antwort in Frage 1) verweisen. Wenn ich wieder ein Mandat erhalte, werde ich das nicht weniger verantwortungsvoll ausüben als im 16. Deutschen Bundestag.

4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

ja.