Frage an Manfred Grund bezüglich Gesundheit

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Anna-Sophia H. •

Frage an Manfred Grund von Anna-Sophia H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grund,
Ich stehe der aktuellen Impfpraxis skeptisch gegenüber. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, wie Ärzte mit einer reinen Angstkultur versuchen Patienten zu einer Impfung zu drängen. Selten werden die Risiken ernsthaft angesprochen u diskutiert bzw. werden Ängste der Eltern einfach abgetan.
Sollte die Impfpflicht kommen, würde ich gerne verstehen, wie Sie diese Pflicht realisieren möchten?
Wie stehen Sie zu den Paragraphen 2 bzw. 12 des Grundgesetzes? Wie können Sie garantieren, dass die körperliche Unversehrtheit nicht verletzt wird, wenn ein Zwang zur Impfung besteht, welche unbestritten auch schwerwiegende Nebenwirkungen haben kann? Wie kann eine Erzieherin nicht in Ihrer Berufsfreiheit eingeschnitten werden, sollte sie sich gegen eine Impfung entscheiden?
Machen Sie dann hier dann Ausnahmen vom Grundgesetz?
Wer soll die Prüfung einer korrekt erfolgten Impfung übernehmen? Der Verwaltungsapparat von Schulen und Kitas wird zusätzlich belastet und ist aus meiner Sicht nicht in der Lage die Kriterien zu prüfen, da dafür eine medizinische Expertise erforderlich ist. Sehen Sie es als gerechtfertigt an, dass bei dem aktuellen Lehrermangel noch mehr Ressourcen für Maßnahmen ausgegeben werden, die nicht der direkten Verbesserung des Schulwesens dienen, sondern in eine Maßnahme gehen, deren Erfolg mehr als zweifelhaft ist? (In Ihrem Wahlkreis wird ja gerade auf Plakaten geworben, dass mehr Unterrichtsstunden stattfinden sollen als bislang)
Schlägt die Impfpflicht die Schulpflicht? Sollte die Bildung unserer Kinder nicht die überragende Aufgabe der Allgemeinheit sein? Wie kann ein seriöser Politiker, wie Herr Spahn ernsthaft eine Maßnahme in Betracht ziehen, die einen Ausschluss von Kindern aus dem Schulalltag als Folge hat?
Ich möchte Sie bitte , dass Sie mit Ihren Kollegen d. CDU-Bundestagsfraktion diese Szenarien kritisch diskutieren, bevor Sie diesem Gesetzesentwurf zustimmen!
MfG

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

ich danke für Ihre Nachricht. Gern erläutere ich Ihnen meine Einschätzung zum geplanten Masernschutzgesetz.

Zunächst grundsätzlich: Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Da für eine Masernerkrankung und deren Komplikationen (darunter die akute postinfektiöse Enzephalitis sowie die relativ seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis) keine spezifische Therapie zur Verfügung steht, kommt der Prävention durch Schutzimpfung eine überragende Bedeutung zu.

Unbestritten gehören Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Für die Bundesregierung hat dieses Thema einen sehr hohen Stellenwert und die Verbesserung der Impfquote zum Schutz der Bevölkerung ist deshalb Teil des Koalitionsvertrages. In Deutschland sind Schutzimpfungen freiwillig und eine „Impfpflicht“ besteht bisher nicht.

Nun zum geplanten Masernschutzgesetz: Das Gesetz verfolgt das Ziel, Kinder wirksam vor der Viruserkrankung Masern zu schützen. Daher sollen die Kinder künftig beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie eine Kindertagestätte oder Schule, eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachweisen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die in solchen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (gem. des neuen § 33 des Infektionsschutzgesetzes: insbesondere KiTa, Kinderhorte, -gärten und Krippen, Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager). Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sollen selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen werden.

Bei der Viruserkrankung Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko, vor allem für Menschen, die sich selbst nicht impfen lassen können. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) können insgesamt ca. zwei Prozent der Bevölkerung (d. h. ca. 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen. Mit einer Verbesserung der Impfquote auf 95 Prozent der Bevölkerung tritt für diese Menschen eine wichtige Immunität ein. Nach aktuellen Zahlen des RKI liegt die Quote bei Schulanfängern in Thüringen gegenwärtig bei nur 93,1 Prozent.

Zur Impfung selbst: Bei der Masernschutzimpfung handelt es sich nicht um eine „umstrittene“ Impfung. Der Lebendimpfstoff wird seit mehr als 40 Jahren weltweit verabreicht. Erhobene Daten zeigen, dass er sehr wirksam und sicher ist. Das Risiko ist für gesunde Menschen als gering einzustufen. Schwerwiegende Nebenwirkungen stellen eine Rarität dar.

Schließlich zum Vorwurf des Grundrechteeingriffs: Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der gesetzlichen Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, zweifellos ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Zudem bedeutet die Regelung für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen gem. des Gesetzentwurfs beruflich tätig werden möchten, eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG). Die Eingriffe sind jedoch durch den damit verfolgten Schutz der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt. Durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff wird in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).

Abschließend: Ich plädiere dafür, das Masernschutzgesetz von seinem oben beschriebenen Kernanliegen her zu diskutieren und nicht von den Sanktionsmöglichkeiten her, die bei fehlendem Impfnachweis greifen. Es geht natürlich nicht darum, die Impfpflicht gegen die Schulpflicht auszuspielen oder gar Kinder vom Schulalltag auszuschließen! Auch bitte ich, die in Thüringen besonders akuten Probleme des Lehrermangels und des Unterrichtsausfalls nicht mit den jetzt diskutierten Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote zu vermengen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Aufgaben, die jede für sich erhebliche Anstrengungen auf allen politischen Ebenen erfordern, nicht zuletzt um eine Impfkontrolle zu gewährleisten, die, wie von Ihnen angemahnt, gerade nicht den bereits bestehenden Verwaltungsaufwand der Betroffenen erhöht.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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