Frage an Manfred Ländner bezüglich Bildung und Erziehung

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Manfred Ländner
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Frage von Michael H. •

Frage an Manfred Ländner von Michael H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Ländner,

mit Ende der 10.Klasse endet die Schulpflicht für unsere Kinder und somit auch die Kostenfreiheit für den Schulweg.
Beim Besuch einer weiterführenden Schule entstehen den Familien monatlich beachtliche Kosten die sich im Laufe eines Jahres zu mehreren100.- Euros pro Kind addieren.
Insbesondere gibt es in Würzburg eine große Ungerechtigkeit zwischen Studenten und Schülern. Ein Student zahlt im Semester ( 6 Monate) ca. 36.- , ein Gymnasiast zahlt monatlich ca. 43.- ( Landkreis) . Im Jahr Stud. Vs. Schüler 72.- / 516.-
Weiterhin kann ein Student das gesamte Nahverkehrsnetz damit nutzen , ein Schüler lediglich den Weg von zu Hause zur Schule und zurück.

Die WVV argumentiert unter anderem mit folgender Aussage

„Wir bitten auch um Verständnis, dass wir als Verkehrsunternehmen bei einem
Nahverkehrsverlust von ca. 16 Mio. EUR Sorge dafür tragen müssen, dass
unsere Kosten in einem gewissen Maße durch Fahrscheineinnahmen gedeckt
werden müssen.
Wir bitten
auch um Verständnis, dass wir als Verkehrsunternehmen bei einem
Nahverkehrsverlust von ca. 16 Mio. EUR Sorge dafür tragen müssen, dass
unsere Kosten in einem gewissen Maße durch Fahrscheineinnahmen gedeckt
werden müssen.“

Dies erweckt bei mir den Eindruck dass der Nahverkehr auf Kosten der Familien finanziert werden muss.

Die Politik schreibt sich in den vergangenen Jahren die Reform und Förderung der Bildung auf die Fahne, dazu gehört auch die Finanzierung des Schulweges bis zur Beendigung der Schulausbildung. Finanziell schwache Familien die im Landkreis wohnen werden benachteiligt. Welche Möglichkeiten der Abhilfe sehen Sie.

Mit freundlichen Grüßen

MIchael Hennrich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hennrich,

sie sprechen eine grundsätzliche Thematik an, die seit Jahren besteht und an sich wenig diskutiert wird (was mich etwas wundert, aber da ich selbst bis vor einem Jahr in unserer Familie "Betroffener" war, wollte ich auch nichts sagen, heißt ja dann... ). Die von Ihnen beschriebene Antwort der WVV kann natürlich nicht zufriedenstellen und ist sehr flapsig. Auf keinen Fall will die öffentliche Hand den ÖPNV auf Kosten der Familien finanzieren.

Zur Sache:
Generell gilt die Schulwegkostenfreiheit (also Zahlung der Fahrkarte durch den Aufgabenträger, z.Bsp. Gemeinde bei Grund- und Hauptschulen, oder Landkreis/Stadt bei weiterführenden Schulen) bis zur Vollendung der 10. Klasse. Hintergrund für die gesetzliche Regelung liegt dabei, so ihre und auch meine Vermutung, bei der allgemeinen Schulpflicht.
Ab der 11.Klasse muss jeder selber für den Schulweg zahlen. Es gibt aus sozialen Gründen Ausnahmen:
a) Familien mit mehr als 3 Kindern sind komplett freigestellt.
b) SGB II-Bezug (Sozialhilfe)
c) Behinderung des Kindes macht eine Beförderung notwendig.
In diesen Fällen werden die Fahrtkosten voll erstattet.
Zahlt der Schüler (Eltern) die Fahrkarte, so ist diese Zahlung auf max. 395 € pro Schuljahr j e - F a m i l i e begrenzt. Alle Kosten die in der Familie über diese 395.- € hinaus anfallen werden -bei entsprechenden Nachweis- (im Fall Hettstadt vom Landkreis WÜ) voll erstattet. Ein Fahrtkostenerstattungsantrag muss jedoch gestellt werden. Für Berufsschüler gilt ebenfalls die Fahrtkostenerstattungsregelung. Allerdings auch hier nur die Kosten, die für den Besuch der Berufsschule anfallen. Die Fahrtkosten in den Ausbildungsbetrieb dürfen nicht angesetzt werden, da keine schulische Ausbildung.

Die Argumentation zum Semesterticket ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Studentenwerk und den Nahverkehrsgesellschaften. Das Studentenwerk behält von j e d e m eingeschriebenen Studenten über den Semesterbeitrag einen anteiligen festgelegten Betrag für die Nutzung des ÖPNV ein. Diesen Beitrag muss jeder Student entrichten, egal ob er persönlich mit seinem PKW fährt oder womöglich neben der Uni wohnt. Es besteht demnach quasi eine Solidargemeinschaft und es profitieren die, die auf den ÖPNV angewiesen sind.
Bei den Schülern ab der 11. Klasse besteht ein derartiges "Zwangssystem zur Nutzung des ÖPNV" nicht. Deshalb wird lediglich die Ausbildungskarte für den Einzelnen (also nicht auf eine große Gruppe kalkuliert) angeboten. Wobei die Ausbildungskarte den günstigsten Zeitfahrausweis (80 % einer Erwachsenenkarte) im Tarifsortiment darstellt.

Die Schulwegkostenfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler ist eine (auch meine) politische Forderung, die in den Gesamtkontext der Forderungen für Entlastung der Familien eingebracht wird.
Andere m.E. wichtige Forderungen sind z. Bsp. Erhöhung des Kindergeldes, Beibehaltung des Landeserziehungsgeldes in Bayern, kostenloses letztes Kindergartenjahr, bessere Betreuungsangebote für Kleinkinder und in den Schulen usw.

Derzeit wird sehr viel und sehr wichtiges diskutiert. Die Frage wie und was primär zu finanzieren ist, stellen sich leider nicht alle.

Gehen Sie davon aus, dass ich -sollte ich in den bayerischen Landtag gewählt werden- mich intensiv in diese Fragen einbringen werde. Es geht mir auch um die Förderung des ländlichen Raumes. Der ländliche Raum gewinnt nur dann an Attraktivität für Familien, wenn die Infrastruktur für die schulische Ausbildung der Kinder passt. Hier gehört die Schulwegkostenfreiheit mit dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Ländner