Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderbetreuung kann vielmehr nur in Einzelfällen bestehen. Gemäß §§ 90, 93 SGB VIII kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn die Kostenübernahme notwendig ist, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern und die Familie andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Zudem bieten die Kommunen und Bundesländer eigene individuelle Förderprogramme an.
Sie sprechen die sogenannte Familienstartzeit an. Aktuell befinden wir uns wirtschaftlich in einer herausfordernden Lage. Unsere Wirtschaft braucht Rückenwind. Zusätzliche Belastungen darf es nicht geben. Dieser Gedanke muss auch einem Konzept der Familienstartzeit innewohnen. Ein solches Konzept muss langfristig tragfähig sein und ohne große finanzielle oder bürokratische Belastungen auskommen. Die aktuell diskutierten Konzepte geben das nicht her.
Ich werde mich erneut um ein Mandat im Deutschen Bundestag bewerben und bin zuversichtlich, dass wir als Freie Demokraten ein gutes Ergebnis bei den kommenden Wahlen erzielen werden.
Das Ende der Ampel-Koalition hat der Bundeskanzler eingeläutet.
Wir setzen auf Innovationen, Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize, ohne die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unnötig einzuschränken.
Im Zuge der Reform haben wir Freie Demokraten die Möglichkeit der sogenannten Rückbenennung einbenannter Stiefkinder geschaffen.