Frage an Marcus Weinberg bezüglich Verteidigung

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Frage von Hanne A. •

Frage an Marcus Weinberg von Hanne A. bezüglich Verteidigung

Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.

Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.

Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?

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CDU

Sehr geehrte Frau Adams,

wir als CDU/CSU Fraktion halten es für richtig, eine Bewaffnung von Drohnen so schnell wie möglich zu realisieren. Das ist wichtig, um unseren Soldaten den - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz im Einsatz gewährleisten zu können. Für diesen bestmöglichen Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten zu sorgen, ist Ausdruck der Verantwortung des Parlaments.

In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern der SPD ist das BMVg beauftragt, die Debatte zu führen. Dazu fanden bereits mehrere Veranstaltungen – auch mit Übertragung per Webstream - statt, auf denen die Thematik aus politischer, militärischer, ethischer und rechtlicher Sicht debattiert wurde .Somit erfüllen wir nicht nur die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern bereiten diese Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt vor.

Die Kritik der mangelhaften Differenzierbarkeit zwischen Zivilisten und Soldaten ist verkürzt, wenn nicht falsch. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Drohnen liefern Aufklärungsergebnisse in vielen Fällen besser als Flugzeuge, weil sie erheblich länger über einem Einsatzgebiet verweilen können. So können beispielsweise mögliche Hinterhalte frühzeitig erkannt werden. Die neue Drohne HERON TP, über die wir vor wenigen Wochen im Deutschen Bundestag entschieden haben, verfügt über eine leistungsfähige Aufklärungssensorik. Darüber hinaus besteht die technische Möglichkeit diese Drohnen zu bewaffnen, sollte die Notwendigkeit bestehen. Dadurch erhalten wir künftig die Möglichkeit, Gefahren mit der Drohne nicht nur aufzuklären, sondern nötigenfalls auch mit einem Waffeneinsatz zum Schutz unserer Soldaten einzugreifen.

Grundsätzlich sind Drohnen wie die HERON TP Luftfahrzeuge, die nicht von einem Piloten an Bord, sondern einem Piloten am Boden ferngesteuert werden. Eine Drohne wird also von einem Menschen bedient. Daher sollten wir die Beschaffung von Drohnen auch nicht mit anderen Maßstäben bewerten als die Beschaffung von Kampfflugzeugen.

Unverrückbar bleibt selbstverständlich der Grundsatz bestehen, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Denn der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann nur im Rahmen dieser Vorgaben erfolgen. Durch die Beschaffung einer neuen Technologie weder unsere moralischen Maßstäbe noch unsere rechtlichen Rahmenbedingungen verändert.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg