Frage an Margret Seemann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Margret Seemann
SPD
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Frage von Christian S. •

Frage an Margret Seemann von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Seemann,

in Ihrer Eigenschaft als Frauen- und Gleichsstellungsbeauftragte der Landesregierung die haben Sie in einer Pressemitteilung vom 20.04.06 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Verwaltung des Landes MV ausdrücklich gelobt. Insbesondere die Festschreibung, dass die Gleichstellungsbeauftragten in den neuen Kreisen hauptamtlich und in Vollzeit zu beschäftigen sind. Leider sind mir bisher keine Daten über die Anzahl, bisherigen Wirksamkeit, Fallziffern etc. bekannt, die die Notwendigkeit hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragte auf Kreisebene rechtfertigen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Notwendigkeit mit einigen Zahlen stichhaltig belegen könnten. Warum soll das Amt der Gleichstellungsbeauftragten - wie vielfach auf kommunaler Ebene erfolgreich praktiziert - nicht auch ehrenamtlich ausgeübt werden können?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schwießelmann

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SPD

Sehr geehrter Herr Schwießelmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gleichstellungspolitik. Die SPD setzt sich seit Jahren sehr erfolgreich für die Realisierung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen zur Familienpolitik und zur demographischen Entwicklung spielt die Umsetzung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern eine herausragende Rolle. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine zukunftsweisende Familienpolitik nur mit einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik möglich sein wird.

Frauen sind in vielen Bereichen (z. B. Ausbildung, Beruf, Einkommen, Gewalt, ......) trotz rechtlicher Gleichstellung heute noch benachteiligt. Gleichzeitig sind sie in politischen und administrativen Entscheidungsgremien häufig unterrepräsentiert.

Die Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, tatsächliche Nachteile zu verhindern und auszugleichen. Sie haben die Rahmenbedingungen zu fördern, unter denen Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter möglich werden. Dies ist auch ein Gebot des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz und Artikel 13 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern. In den Kommunen gibt es dafür keine weiteren Institutionen. Die rechtlichen Regelungen für kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind in der Kommunalverfassung M-V nachzulesen. Der Aufgabenbereich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf die Verwaltungsorganisation, die kommunale Vertretungskörperschaft und auf die Gebietskörperschaft im Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Es handelt sich dabei um die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und –verwaltung berühren. Darunter fallen nicht nur soziale Fragen, die Jugendpolitik oder der Schul- und KITA- Bereich, sondern vielmehr auch Fragen der Stadtplanung, der Verkehrspolitik, der lokalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik sowie vieler anderer Bereiche, die die Geschlechter in unterschiedlicher Weise betreffen.

Die Vielschichtigkeit der Aufgaben erfordert eine entsprechende Qualifikation, Kompetenz und Zeit. Mit weniger Zeit oder gar ehrenamtlich sind die Aufgaben in größeren kommunalen Gebietskörperschaften nicht zu lösen, was nachfolgend deutlich wird.

So gehören zu den Aufgaben der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten u. a.:

a) interner Aufgabenbereich (Verwaltung):

- Analyse der Verwaltungsarbeit hinsichtlich der Einhaltung des Gleichheitsgebotes,
- Erarbeitung von eignen Beschlussvorlagen sowie Stellungnahmen zu Vorhaben und Beschlussvorlagen in der Verwaltung,
- Zusammenarbeit mit Gremien der Verwaltung,
- Beratung der weiblichen und männlichen Beschäftigten der Gemeindeverwaltung bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgebot,
- Einbringen geschlechtsspezifischer Belange und Fragestellungen in Gremien der Verwaltung,
- Aufzeigen und Erarbeiten von Vorschlägen zum Abbau bestehender geschlechtsspezifischer Ungleichheiten,
- Beratung der Verwaltung bei der Erstellung des Gleichstellungsförderplans,
- Beteiligung an Personalentscheidungen,
- ständige Mitarbeit in Gremien (wie z. B. Regionalbeirat zum Arbeitsmarkt und Strukturentwicklungsprogramm des Landes, Beirat ARGE, ...)

b) außerhalb der Verwaltung:

- Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung,
- Existenzgründung,
- Berufswahl und Erweiterung des Berufswahlspektrums,
- Förderung der regionalen Infrastrukturen (z. B. Stadtentwicklung und Stadtplanung),
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
- Initiierung, Unterstützung und Förderung von Frauenprojekten, Frauengruppen und -initiativen,
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen, Verbänden und Organisationen auf regionaler Ebene,
- Frauen und Gesundheit,
- soziale Sicherung von Frauen,
- Frauen mit Behinderungen,
- ausländische Frauen und Mädchen,
- Beratung und Hilfe in Einzelfällen,
- Erhöhung der Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Leben,
- Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ....

Dieses sind nur Auszüge aus dem tatsächlichen Umfang der Arbeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Dass die Schwerpunktsetzung aufgrund regionaler Unterschiede und regionaler Besonderheiten in den einzelnen Gebietskörperschaften variiert, versteht sich von selbst. Aus der Vielschichtigkeit der Aufgaben leitet sich jedoch ab, dass das Erkennen von Prioritäten, das Vernetzen oder das Beschreiben konzeptioneller Lösungswege eine entsprechende Qualifikation voraus setzt. Um diese vielschichtigen Prozesse – die sich verständlicherweise nicht statistisch erfassen lassen – erfolgreich zu steuern, ist ein enormes Management zu beherrschen. Dieses ist nur mit entsprechender Qualifikation, Kompetenz und persönlicher Eignung umzusetzen. Die SPD hat mit den hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene eine Stelle geschaffen, die professionalisiert und wirkungsvoll zur Umsetzung von § 3 Abs. 2 Grundgesetz und § 13 Landesverfassung beiträgt. In den Kommunen, in denen entsprechend der Kommunalverfassung hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte vorgeschrieben sind, konnte Gleichstellungspolitik bereits in der Vergangenheit erfolgreich realisiert werden.

Dass die v. g. komplexen Querschnittsaufgaben und die Einbindung in Entscheidungsprozesse nicht im Ehrenamt zu erledigen sind, wird sicher deutlich.

Sehr geehrter Herr Schwießelmann, sehr gern würde ich mich mit Ihnen zu der von Ihnen gestellten Frage auch noch einmal persönlich verständigen, da weitere Ausführungen den bestehenden Rahmen dieses Forums sprengen würden. Ich möchte Sie deshalb bitten, mit dem SPD-Bürgerbüro in Hagenow unter Telefon: 03883- 725115 einen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich auf ein anregendes Gespräch mit Ihnen.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Dr. Margret Seemann