Frage an Maria Eichhorn bezüglich Soziale Sicherung

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Maria Eichhorn
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Frage von Oliver P. •

Frage an Maria Eichhorn von Oliver P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

in Deutschland reicht eine durchschnittliche Rente von 1000,- € und die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten eines Pflegeplatzes zu decken. Sind die Ersparnisse aufgebraucht, so springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, welcher dann aber alsbald Regressforderungen an die Kinder stellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im BGB § 1601 ff, sowie im § 94 SGB XII zu finden. Hier ist jedoch nur eine generelle Unterhalspflicht geregelt, nicht jedoch deren genaue Berechnung. Sozialhilfeträger nutzen nun diese Situation regelmäßige aus, um überzogene Forderungen gegenüber den Unterhaltspflichtigen durchzusetzen. Dabei zeigen aktuelle Gerichtsverfahren, die oft erst in letzter Instanz zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen entschieden werden, diese Problematik sehr deutlich auf. Diese vorhandenen Urteile nimmt dann auch die Bundesregierung als Grundlage für ihre Aussage, es bestehe hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Dabei handelt es sich streng genommen immer nur um Einzelfallentscheidungen, die u. U. nicht verallgemeinert werden können. Das Fehlen von klaren Regelungen führt im ganzen Land zu völlig unterschiedlichen Auslegungen von Sozialhilfeträgern und Gerichten.
Außerdem ist die augenblickliche Umsetzung des Elternunterhalts ungerecht. Unterhalt muss nur derjenige Zahlen, der „leistungsfähig“ ist. Also typischerweise trifft es diejenigen, die sich aus eher einfachen Verhältnissen hochgearbeitet und damit ohnehin schon einen Beitrag zur Finanzierung des Sozialstaates geleistet haben. Da das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen zur Berechnung herangezogen werden und zwar bereits bei unterdurchschnittlichem Einkommen, wird hier derjenige bestraft, der eigenverantwortlich handelt. Halten Sie diesen Zustand für tragbar?

Mehr Infos zum Thema und Lösungsvorschläge können Sie unter http://www.forum-elternunterhalt.de finden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Paulus

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Paulus,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch zum Thema Elternunterhalt. Es ist richtig, dass häufig das Einkommen und die Ersparnisse der Eltern für einen Heim- oder Pflegeplatz nicht ausreichen. In vielen Fällen springen dann die „Kinder“ ein, wenn es diesen finanziell möglich ist, oder betreuen ihre Eltern auch zu Hause. Mit der Reform der Pflegeversicherung soll das Risiko einer Pflegebedürftigkeit auch weiterhin zuverlässig abgesichert werden.

Dennoch wird diese Reform auch in Zukunft keine Leistungsabdeckung zu 100 Prozent garantieren, auch weiterhin kann die Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung sein. Das heißt, Eigenverantwortung und Eigeninitiative müssen gestärkt werden. Darüber hinaus ist nicht nur die Solidarität innerhalb der einzelnen Generationen, sondern auch zwischen den Generationen gefordert.

Wie Sie richtig schreiben, müssen zunehmend Pflegebedürftige von der Sozialhilfe unterstützt werden. Ein Grund dafür ist auch, dass die Leistungen der Pflegeversicherung seit 1995 unverändert geblieben sind. Damit unterliegen sie einem schleichenden Werteverfall. Aus diesem Grund hat sich die Union bereits in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag für eine Dynamisierung der Pflegeleistungen ausgesprochen. Da derzeit über die Pflegereform verhandelt wird, kann ich Ihnen noch keine Einzelheiten dazu nennen.

Zum Thema Elternunterhalt ist noch zu sagen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juni 2005 deutlich gemacht hat, dass insbesondere beim Elternunterhalt hinsichtlich des Selbstbehalts auch die familiäre Situation der Kinder sowie der Aspekt der Aufwendungen für private Altersvorsorge verstärkt zu berücksichtigen sind.

Eine allgemeine gesetzliche Regelung ist aus verschiedenen Gründen schwierig. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Grenzen der Inanspruchnahme beim Elternunterhalt eindeutig Stellung genommen und die Gerichte entscheiden regelmäßig zugunsten der Unterhaltsverpflichteten. Nach Meinung der Fachleute würde eine allgemeine Regelung den Einzelfällen in der Praxis oft nicht gerecht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB