Frage an Maria Michalk bezüglich Soziale Sicherung

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Maria Michalk
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Frage von Uta R. •

Frage an Maria Michalk von Uta R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Michalk,

Ihr Aussage zur Regelstufe 3 macht micht etwas stutzig. Da im SGB XII ja Grundsicherung volle Regelsatzhöhe ab dem 18 Lebensjahr gezahlt werden muss

dies hat ja das Urteil vom BSG B 8 SO 8/08 R bestätigt

Zitat:,,Zwar kennt das SGB XII nicht das Rechtsinstitut der Bedarfsgemeinschaft; dieser vergleichbar ist jedoch im SGB XII die so genannte Einsatzgemeinschaft, innerhalb der wie bei der Bedarfsgemeinschaft Einkommen und Vermögen auch für andere einzusetzen ist. Die Klägerin und ihr Sohn bildeten jedoch weder eine Bedarfsgemeinschaft iS des SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft iS des SGB XII. Unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art 3 GG) ist es deshalb nicht gerechtfertigt, die Klägerin sozialhilferechtlich schlechter zu stellen als im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Nach beiden Gesetzen ist sie als Alleinstehende und im SGB XII als Haushaltsvorstand zu behandeln. Eine Reduzierung des Regelsatzes auf 80 vH ist nicht gerechtfertigt.

Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushaltsersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar. Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II grundsätzlich erwerbsfähig iS des § 8 SGB II sind. Die Annahme einer Haushaltsersparnis in bestimmten Konstellationen des Zusammenlebens hat keinen Bezug zur Erwerbsfähigkeit ´´

wiso ist jetzt die Rede voller Regelsatz erst ab 25 Jahre. ??

Warum sollen jetzt Normen vom SGB II auf das SGB XII übertragen werden wo doch gerade das BSG hier schon anders entschieden hat das die Normen verfassungswidrig sind.

Mit freundlichen und nachdenklichen Grüßen
U.Reindl u. R. Staub

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CDU

Sehr geehrte Frau Reindl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24.02.2011.

Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss am 22.02.2011 beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. Bei der Prüfung wird unter anderem auch das Urteil des BSG (Az. B 8 SO 8/08 R) berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk, MdB