Frage von Jan R. • 13.02.2026 Das Fischerei- und Angelgesetz verbietet den Fischfang mit explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln. Wie lässt sich die Anwendung des giftigen Angelbleis mit HmbFAnG §15 in Einklang bringen? Antwort ausstehend von Marie Kleinert Die Linke Hamburg Umweltschutz