Frage an Markus Löning bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Markus Löning
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Frage von Thomas P. •

Frage an Markus Löning von Thomas P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Löning,

erlauben Sie noch eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen vom 04.05.07? Wenn doch unser Rechtssystem genügend Schutz vor Diskriminierung bietet - warum hat man überhaupt ein neues Gleichbehandlungsgesetz eingeführt, nur als Pflichtübung, um eine EU-Richtlinie umzusetzen? (Andere Länder waren bekanntlich kreativer) Und warum gibt es denn trotzdem so viele Fälle von Ausgrenzungen, z.B. am Arbeitsplatz mit einem wirtschaftl. Schaden in Milliard.-Höhe, wie überall berichtet wird? Der bisherige Schutz scheint ja wohl doch nicht ausreichend ...

Und sowohl die EU-Vorgabe alsauch die deutsche Umsetzung sind zu kurz gegriffen, denn sie treffen zunächst eine Vorauswahl der Personen, die sie vor Diskriminierung schützen wollen.

Das ist seltsam, denn andere Rechtswidrigkeiten werden ja auch verfolgt, unabhängig davon, welches Motiv der Täter hatte. Wenn mich jemand zB schlägt, dann ist das Körperverletzung, egal ob ihm meine Rasse, meine Nase oder sonstwas nicht gepasst hat. Wenn mich jemand diskriminiert, muss ich hingegen nachweisen, dass er es wegen der Rasse oder der ethn.Herkunft etc. getan hat. Wenn ihm jedoch meine Nase nicht gefallen hat , schützt mich das AGG nicht. Warum werden solche Gesetze verabschiedet wie dieses AGG, das selber diskriminierend wirkt und das einen aufwändigen Nachweis des Täter-Motivs verlangt - aus blinder Regelungswut?

Ist das AGG in der jetzigen Form nicht verfassungswidrig?

Warum verzichtet man nicht auf die Motiverforschung? Logisch wäre doch ein anderer Ansatz, nämlich
- dass man zunächst diejenigen Situationen (aber nicht jede!) definiert, in denen der Bürger (und zwar jeder!) vor Diskriminierung zu schützen ist.
- dass man für solche diskriminierungsgeschützten Situationen (zB. Bewerbung) sachliche Verfahrensweisen verlangt.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung geht es dann nur darum, ob nicht-sachliche Gesichtspunke ("Nasenfaktor") den Ausschlag gegeben haben...

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Peltason,

gern möchte ich Ihnen nochmals meine Antwort vom 04.05.07 erläutern. Grundsätzlich unterstützt die FDP Initiativen auf europäischer Ebene, die das Ziel verfolgen, gleiche Voraussetzungen zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierung zu schaffen.

Problematisch ist oftmals nicht die europäische Richtlinie, sondern das was in der nationalen Umsetzung daraus gemacht wird. So war es jedenfalls im Fall der Antidiskriminierungsrichtlinie für Deutschland. Europaweit stellt sie aber zum Beispiel sicher, dass es in Ländern, in denen die Rechte nicht-heterosexueller Menschen noch nicht so ausgebaut sind, europäische Grundstandards hergestellt werden.

Sämtliche von Ihnen angesprochenen Punkte gehören jedoch die politische Abwägung der Frage, wie viel Schutz ein Staat im Verhältnis „privat – privat“ gewährleisten kann und sollte, und der Gewährleistung individueller Handlungsfreiheit.

Ihre Fallkonstellationen hinken insoweit, da das Verfolgungsinteresse des Staates im Falle von Körperverletzungsdelikten überhaupt keiner Abwägung „ob überhaupt eingegriffen werden sollte“ zugänglich ist. In diesen Fragen wird beim Strafmaß abgewogen. Aber selbst bei Körperverletzungsdelikten schaut der Gesetzgeber/Richter auf die Motivlage des Täters. Es gibt die Vorsatzproblematik sowie Rechtfertigungsgründe wie zum Beispiel die Notwehr oder Entschuldigungsgründe i.S.v. § 35 StGB. Es ist also üblich, auch die „innere Seite“ des Täters zu beleuchten.

Was das Ergebnis der Abwägung in Bezug auf die Antidiskriminierungsrichtlinie angeht, möchte ich auf meine Antwort vom 04.05.07 verweisen.

Ich hoffe, ich konnte ein Stück zur Erläuterung meiner vorherigen Antwort beitragen.