Frage an Markus Löning bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Markus Löning
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Frage von Petra M. •

Frage an Markus Löning von Petra M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Löning,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mit Blick auf die Mindestlöhne / Bürgergeld ergibt sich für mich folgende Frage:
Bei einer Liberalisierung des Arbeitsmarktes nach Ihren Vorstellungen würden wir zu einer Erfahrung kommen, die bereits gemacht wurde: Es kommt nicht zum Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage, schon garnicht unter den derzeitigen Migrationsbewegungen. Als Nationalstaat, der wir nun einmal politisch noch sind, bleibt also die Frage der Lasten der u.a. wirtschaftlichen Globalisierung. Angesichts eines Bürgergeldes nach Ihren Vorstellungen werden die Lasten vorrangig den Menschen mit Arbeitseinkommen aufgebürdet. Konsequenterweise müßte man also auch anderen Einkommensarten eine Progression zumuten (also z.B. Kapitaleinkommen, Mieteinkünfte usw.).
Wie stehen Sie dazu?

Desweiteren freue ich mich über das Engagement mit Blick auf den Klimaschutz. Welche konkreten Maßnahmen in Deutschland sind geplant zur Absicherung der bereits genannten Ziele?

Mit freundlichen Grüßen

Petra Merkel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Merkel,

gerne möchte ich auf Ihre Nachfragen zum Bürgergeld eingehen und Ihnen das Konzept etwas detaillierter vorstellen. Das Bürgergeld wird nach den Vorstellungen der FDP aus dem Gesamtsteueraufkommen finanziert. Das heißt, dass alle steuerpflichtigen Einkünfte – also auch Mieteinkünfte oder Kapitalerträge – zur Finanzierung des Bürgergeldes herangezogen werden. Integraler Bestandteil des Bürgergeldes ist die Verbindung der Sozialtransfers mit dem Steuersystem. Nur dadurch kann die notwendige Einfachheit, Transparenz,Treffsicherheit, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und der notwendige Bürokratieabbau erreicht werden. Wo immer möglich soll die einkommensabhängige Umverteilung in den Sozialsystemen in das Steuersystem transferiert werden. Zudem sollen die Pauschalen im verbundenen Steuer-Transfersystem harmonisiert werden. Unter Verwendung der personenbezogenen Steuer-Ident-Nummer werden die Transferleistungen des Bürgergelds mit der Einkommensteuer und der Zinsabgeltungsteuer verrechnet. Die Veranlagung zum Bürgergeld erfolgt, sofern es sich nicht um eine allein lebende Person handelt, jeweils für die Bedarfsgemeinschaft. Jeweils auf Antrag stellt das Finanzamt den Bürgergeldanspruch in Abhängigkeit von Art und Höhe der einzelnen Bedarfe fest.

Um die Verknüpfung von Lohnsteuer und Bürgergeld zu ermöglichen, erfolgt bei denjenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Auszahlung des Bürgergeldes durch den Arbeitgeber. Dazu wird auf Antrag eines Berechtigen die Höhe des Bürgergeldanspruchs seiner Bedarfsgemeinschaft (ohne Berücksichtigung von Erwerbseinkommen) und die Höhe des Kindergeldes als Teilbetrag des Bürgergeldanspruchs auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bzw. bei einem EDV-gestützten Verfahren zusammen mit den anderen Lohnsteuerdaten dem Arbeitgeber mitgeteilt. Der Arbeitgeber kann so aus den ihm vorliegenden Daten berechnen, ob und in welcher Höhe Bürgergeld auszuzahlen ist. Über seine Lohnabrechnung erhält der Arbeitnehmer seinen Nettolohn (Bruttolohn minus Lohnsteuern und Sozialabgaben) und das auszuzahlende Bürgergeld. Auf diese Weise werden Steuern und Bürgergeld miteinander verrechnet. Soweit das auszuzahlende Bürgergeld höher ist als die zu entrichtende Lohnsteuer ergibt sich so praktisch eine negative Einkommensteuer. Die Arbeitgeber verrechnen monatlich die von ihren Unternehmen an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer mit den von ihnen ausbezahlten Bürgergeldern. Am Jahresende bestätigen die Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte bzw. in der entsprechenden elektronischen Mitteilung neben der einbehaltenen Lohnsteuer auch die Höhe der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und die Höhe der ausgezahlten Bürgergelder. An Hand dieser Daten kann das Finanzamt dann die ggf. notwendige Einkommensteuer- und Bürgergeldveranlagung durchführen. Bei Bürgergeldempfängern, die nicht erwerbstätig sind, erfolgt die Auszahlung des Bürgergeldes entweder direkt über das Finanzamt oder über die zuständige kommunale Einrichtung.

Die von der FDP geplanten Klimaschutzforderungen und Umsetzungsvorschläge entnehmen Sie bitte dem in meiner letzten Antwort angesprochenen Antrag. Für die Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz bin ich als Vertreter der Opposition nicht der richtige Ansprechpartner. Ich würde Sie daher bitten, diese Frage direkt an Vertreter der Bundesregierung zu richten.

Mit freundlichem Gruß,
Markus Löning MdB.