Frage an Markus Söder bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Markus Söder
CSU
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Frage von Hermann S. •

Frage an Markus Söder von Hermann S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wer darf mit 60 plus arbeiten?
Sehr geehrter Herr Söder,

bis zu welchem Lebensalter stellt der öffentliche Dienst qualifizierte Mitarbeiter ein?
Wieviel Beamte, Angestellte mit Hochschulausbildung, Angestellte gesamt, Arbeiter wurden im letzten Jahr im Alter von 60 plus eingestellt?
Meine Beobachtung ist, dass insbesondere der öffentliche Dienst, die DAX/ MDAX – Unternehmen und zwischenzeitlich auch die meisten mittelständischen Unternehmen nicht mehr nach Erfahrung und Kompetenz neue Mitarbeiter einstellen, sondern in erster Linie nach dem Lebensalter.
Wer qualifizierte Berufserfahrung hat, aber über 50 Jahre ist nimmt gerne eine Arbeit zu 70% seines Verdienstes mit 40 Jahren, über 55 Jahre ist nimmt Arbeit zu 50% seines Verdienstes mit 40 Jahren an und wer über 60 Jahre ist nimmt jede Arbeit an. Was ist Ihre Empfehlung für über 50 Jährige qualifizierte Stellensuchende, weil Ihr Unternehmen insolvent oder Ihre Abteilung ausgegliedert wurde. Über eine Antwort freue ich mich

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Scharl

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scharl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Einstellungen in den öffentlichen Dienst erfolgen entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Das Lebensalter stellt kein Einstellungskriterium dar. Im Beamtenbereich sehen allerdings die gesetzlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses, welches grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist, Höchstaltersgrenzen für Einstellungen vor. Hiernach darf in ein Beamtenverhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr bereits vollendet hat. Für Professorinnen und Professoren tritt an die Stelle des 45. das 52. Lebensjahr. Ausnahmen hiervon sind in Einzelfällen möglich. Dieser Rechtslage ist geschuldet, dass im vergangenen Jahr im Beamtenbereich beim Freistaat Bayern keine Neueinstellungen von Bewerbern erfolgten, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet hatten.

Im Arbeitnehmerbereich werden dagegen auch Arbeitsverhältnisse mit Bewerbern begründet, die bereits 60 Jahre und älter sind. Die Einstellung obliegt nach dem verfassungsrechtlich verankerten Ressortprinzip den einzelnen Geschäftsbereichen. Dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl und das Alter der neu eingestellten Bewerberinnen und Bewerber vor.

Neben dem Grundsatz der Gleichbehandlung, Art. 3 Grundgesetz (GG) gilt seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach hat das Alter eines Bewerbers oder einer Bewerberin bei Einstellungen im öffentlichen Dienst wie auch in der freien Wirtschaft grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Einstellungsentscheidung. Älteren Arbeitssuchenden kann daher nur empfohlen werden, sich aktiv auf ausgeschriebene Stellen - im Bereich des öffentlichen Dienstes wie auch in der freien Wirtschaft - zu bewerben.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass gerade im Bereich des öffentlichen Dienstes - im Gegensatz zu anderen Beschäftigungssektoren - ein hoher Anteil älterer Beschäftigter arbeitet. Dies bringt den Stellenwert, den der Staat als Arbeitgeber der Beschäftigung älterer und erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beimisst, deutlich zum Ausdruck.

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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