Frage an Marlies Volkmer bezüglich Familie

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Marlies Volkmer
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Frage von G. L. •

Frage an Marlies Volkmer von G. L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

ich habe eine Frage zur Rechten von Vätern und Ihre Gleichstellung gegenübern den Müttern in Fragen von gemeinsamen Sorgerecht bzw. Umgangsrecht gegenüber den von Ihnen getrennt lebenden Kindern.
Wie wollen Sie in Ihrer politischen Verantwortung auf Bundesebene auch die Rechte von liebenden Vätern gegenüber Ihren unehelichen Kinder stärken?
Wie Sie sicherlich wissen ist dies ein immer ernsteres Problem in unserer Gesellschaft. In der Praxis ist ein Vater welcher kein gemeinsames Sorgerecht ( uneheliche Kinder, die Entscheidung dafür liegt allein bei der Mutter ) mit der Mutter hat, in einer Großzahl der Fälle völlig auf sich allein gestellt. Sie haben Pflichten aber keine Rechte bzw. müssen diese langwierig einklagen. Selbst ein Jugendamt kann nur vermitteln. Man(n) ist sehr oft der Willkür der Mütter unterworfen und Sie haben keinerlei Handhabe. In meinem Umfeld kenne ich eine Reihe von Vätern, die wie ich, mit diesem Problem zu kämpfen haben. Ich betone ausdrücklich, dass ich hierbei nicht alle liebenden Mütter und Väter anspreche, welche selbstständig fürsorglich mit Ihrer gemeinsamen Verantwortung gegenüber Ihren Kindern umgehen und diese erfüllen.

Vielen Dank
G. Leinhoss

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SPD

Sehr geehrter Herr Leinhoss,

vielen Dank für Ihre Frage auf Kandidatenwatch. Sie sprechen damit ein schwieriges Problem an. Denn es geht einerseits um eine Rechtsfrage und gleichzeitig um die Gestaltung einer wichtigen zwischenmenschlichen Beziehung - oft unter ungünstigen Bedingungen.

Eltern ehelicher Kinder verpflichten sich mit Eheschließung quasi vertraglich, nicht nur für einander, sondern insbesondere für gemeinsame Kinder Verantwortung zu tragen (§ 1626 BGB). Aus dieser gemeinsam verpflichtenden Verantwortungsübernahme der Ehepartner folgt die gemeinsame Sorgerechtserteilung.
Trotz aller gesellschaftlicher Veränderungen ist eine mit der Verantwortungsübernahme von verheirateten Eltern vergleichbare Gewährleistung des Kindeswohls durch nicht verheiratete Paare nicht gegeben. Denn leider ist hier die gemeinsame Fürsorge für das Kind nicht der Regelfall.
Das Kindeswohl - so das Bundesverfassungsgericht - verlangt aber, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen.
Damit gleichwohl Väter von nichtehelichen Kindern ein Sorgerecht erhalten, hat der Gesetzgeber 1998 mit Einführung des § 1626a BGB die Möglichkeit geschaffen, ein gemeinsames Sorgerecht durch gemeinsame Sorgeerklärung zu schaffen.

Dazu hat die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries am 7. Juli 2005 erklärt:

"Ich begrüße es sehr, dass sich auch nicht verheiratete Väter immer mehr um ihre Kinder kümmern. Deshalb sollten wir dieses wachsende Engagement auch rechtlich absichern. Das entspricht übrigens auch einer Tendenz überall in Europa. Dabei müssen wir nicht unbedingt auf die Regelungen für verheiratete Eltern zurückgreifen, die automatisch ein gemeinsames Sorgerecht haben. Unterschiede können durchaus berechtigt sein. Immerhin leben nicht verheiratete Eltern häufiger in nicht so stabilen Beziehungen wie verheiratete. Deshalb haben wir ja auch die gemeinsame Sorgeerklärung. Damit sollen die Eltern ihre Bereitschaft dokumentieren, im Interesse des Kindes zusammen die Erziehung zu übernehmen und zu kooperieren. Aber nach geltendem Recht ist es unerheblich, aus welchen Gründen die Mutter eine Sorgeerklärung ablehnt. Die Mutter kann derzeit eine Alleinsorge auch dann durchsetzen, wenn im konkreten Einzelfall die gemeinsame Sorge die für das Kind bessere Lösung wäre. Das halte ich nicht für richtig. Deshalb muss aus meiner Sicht das Gesetz geändert werden. Wenn eine gemeinsame Sorge für das Kind die beste Lösung wäre, dann muss der Vater auch gegen den Willen der Mutter daran beteiligt werden."

Diese Auffassung teile ich. Gemeinsam mit der Bundesjustizministerin werde ich mich für eine entsprechende Regelung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer