Frage an Martin Dörmann bezüglich Recht

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Martin Dörmann
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Frage von Klaus K. •

Frage an Martin Dörmann von Klaus K. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Dörmann,

ich bin Opfer von unangemessener, sogar brutaler Gewalt in durch Polizeibeamte in einer Verwahrungszelle geworden. Ich wurde FAST umgebracht; und das völlig ohne Grund. Ich hatte keinerlei Widerstand geleistet. Trotzdem wurde ich von Polizeibeamten mit den Händen auf dem Rücken fixiert auf die geflieste (es gab nicht einmal eine Matte) Liegefläche geworfen. Ich lag dort bäuchlings. Ein Polizeibeamter kniete auf meinem Rücken und drückte gleichzeitig meinen Kopf mit dem Gesicht nach unten auf die Fläche. Ich bekam überhaupt keine Luft. Quasi in letzter Sekunde gelang es mir in meiner Todesangst den Kopf etwas zur Seite zu drehen und den Beamten anzuflehen, damit aufzuhören. Das tat er dann auch mit den Worten: "Ah, hast du jetzt genug?" Anschließend hatte ich starke Schmerzen im Brustbereich Rippenprellungeen) und konnte kaum atmen. Deshalb liess ich einen Arzt kommen. Eine wirkliche Untersuchung fand nicht statt. Kurzes Abhören und dann der Befund: "Körperlich kann ich nichts festsstellen. Dass Sie Schmeren haben, kann ich mir aber vorstellen. Das war´s. Mein Versuch einer Beschwerde gegen diese Art der Behandlung scheiterte jedoch daran, dass es keine VideoAUFZEICHNUNGEN aus den Zellen gibt und die betreffenden Polizisten den Vorwurf bestritten. Seitens der Kölner Staatsanwaltschaft erhielt ich den Bescheid, es könne dahingestellt bleiben, ob es richtig ist, dass keine Videoaufzeichnungen gefertigt werden. Tatsache wäre jedoch, dass es kein beweisbares Bildmaterial gäbe und die Beamten die Vorwürfe bestreiten. Ich könnte aber beim Oberlandesgericht Klage erheben. Aber wie eine Klage erheben ohne etwas beweisen zu können. Eine solche Klage wird doch erst garnicht angenommen. Ich und bestimmt auch Sie wissen, dass es viele solcher Fälle -auch mit Todesfolge- gibt. Warum kann man eine Videoaufzeichnung in den Zellen nicht gesetzlich vorschreiben? Datenschutzbedenken sehe ich nicht.

Danke: Klaus Kreutz

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Sehr geehrter Herr Kreutz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass ich zum konkreten Fall nichts sagen kann. Da ich weder die Umstände noch die Beteiligten kenne, steht es mir nicht an, den Vorgang so oder so zu bewerten. Insofern müssen in der Tat die dafür vorgesehenen Stellen anhand der Beweislage entscheiden, wie Sie richtig dargelegt haben.

Zu Ihrem allgemeinen Anliegen einer Videoaufzeichnung in Zellen: hiergegen habe ich große Bedenken, denn sie würde einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Beteiligten bedeuten. Ich kann nicht erkennen, dass es hier um einen grundsätzlichen, allgemeinen Mißstand in Deutschland ginge, der ein solches Vorgehen rechtfertigen würde. Alleine das Argument, mit einer Aufzeichnung ließe sich ein besserer Beweis erbringen (- so oder so -), reicht m.E. nicht aus. Mit dieser Logik könnte man auch weitere Lebensbereiche erfassen, was wir ja wohl alle nicht wollen. Deshalb kann ich leider Ihrem Anliegen nicht folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB